
(...) Der Solidaritätszuschlag läuft nach derzeitigen Planungen zum Jahr 2020 aus. Danach wird er zweifellos auch nicht mehr generell für die Förderung der neuen Länder benötigt werden. Vorstellbar ist aus unserer Sicht eine Fortführung über 2020 hinaus nur dann, wenn die Einnahmen zu einer dauerhaften Lösung der Altschuldenproblematik beitragen können. (...)