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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Johanne Modder von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Damen und Herren,

hier meine Antwort auf die Fragen:

*Wie beurteilen Sie sog. "Events" wie "Moonlight"- und "Mitternachts-Shopping"?*

Ich persönlich sehe diese "Events" egal wie man sie auch nennt sehr kritisch und habe mich bereits mehrfach auch öffentlich gegen die Ausweitung des Ladenöffnungsgesetzes ausgesprochen. Den Ladenschluss werkstags komplett abzuschaffen, nach der Formel "6 x 24" ist in meinen Augen ein Fehler und wir nähern uns damit amerikanischen Verhältnissen, die ich nicht möchte und auch für unnötig halte. Eine völlige Freigabe der Ladenöffnungszeiten von Montag bis Samstag führt zu erheblichen sozialen Belastungen der Beschäftigten und ihren Familien und zwingt kleine Einzelhandelsunternehmer in die Knie.

*Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz* *in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss?

*Ja. Auch wenn man zur Kenntnis nehmen muss, dass es immer wieder Vorstöße gibt noch weitere Ausnahmeregelungen zu zulassen. Und wir haben zur Kenntnis zu nehmen, dass die Bevölkerung solche "Events" annimmt und damit weiteren Ausweitungen Vorschub leistet. Ich halte daher eine Aufklärungsarbeit und Sensibilisierung für dieses Thema dringend geboten.

*Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?

*Das neue Ladenschlussgesetz in Nordrhein-Westfalen kann da als Vorbild dienen. Es ist mit den Gewerkschaften und den Kirchen abgestimmt und auch trotz Widerstände mit dem Handel.

*Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

*Natürlich können wir die Zeit nicht zurückdrehen und müssen mit großer Sorgfalt auch die Bedürfnisse der Bevölkerung zur Kenntnis nehmen. Allerdings zeigen insbesondere die Regelungen in der Stadt Leer zu welchen Auswüchsen das führen kann. Ich würde mich daher an den Regelungen aus Nordrhein-Westfalen orientieren und deshalb für einen Ladenschluss am Sonnabend um 22 Uhr einsetzen. Außerdem sollte nur viermal im Jahr an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden dürfen und davon nur einmal im Advent. Dabei ist die Ausnahme von der grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe nur in ganz engen Grenzen zu rechtfertigen.