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Frage von Dr. Gert K. •

Frage an Jörg-Uwe Hahn von Dr. Gert K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Hahn,

ist die Frage der Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften überhaupt ein Problem für einen Landespolitiker, wenn das im Grundgesetz geregelt ist?

Gibt es nicht wirklich wichtigere Dinge für einen Politiker, als jeder beliebigen Minderheit irgendwelche Sonderrechte einzuräumen, dabei dafür aber die wirklich wichtigen und notwendigen Aufgaben (Stützung der Selbstheilungskräfte des Marktes, Bildungsoffensive, Innere Sicherheit, Abbau der Staatsverschuldung), so wie das die Grünen gemacht haben, zu vernachlässigen?

Außerdem: Homosexuelle sichern unsere Rente nicht, da sie keine Kinder bekommen können. Von mir aus kann ja jeder seinen sexuellen Neigungen nachgehen, wie er will, das ist meiner Meinung nach ja auch gar keine öffentliche, sondern eher eine intime Angelegenheit. Ich verstehe aber nicht, wieso die Homosexuellen ständig Sonderrechte (die Ehe beinhaltet ein solches) für sich in Anspruch nehmen wollen, obwohl sie aber auch gar nichts Produktives für diese Gesellschaft leisten. Können Sie mir das erklären (Klartext gesprochen, auch wenn ich jetzt genauso wie Eva Herman wieder unter der Gürtellinie angefeindet werde oder diese Frage vielleicht nicht zugelassen wird)?

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gert Köhlbrandt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Dr. Köhlbrandt,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften. Wie Sie meinen bisherigen Antworten entnehmen können, setze ich mich - auch als Landespolitiker - hierfür ein. Neben den wichtigen anderen landespolitischen Themen, die Sie angesprochen haben, sind wir Liberale auch die Partei der Grundrechte. Teil derer ist auch das allgemeine Diskriminierungsverbot. Insofern geht es meines Erachtens nicht um Sonderrechte für Minderheiten, sondern es geht darum, ungerechtfertigte Ungleichbehandlungen abzuschaffen.

Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft leben, haben die gesetzliche Möglichkeit, eine Partnerschaft einzugehen. Hier übernehmen Sie Verantwortung füreinander. Dieses Rechtsinstitut ist relativ neu. Der Landespolitiker ist hier gefragt, weil es in Teilen der Landesgesetzgebung noch nachvollzogen werden muss. Zahlreiche Beispiele habe ich in meiner Antwort auf die Frage von Marian Stiehler vom 11.01.2009 genannt.

Sie führen zu Recht aus, dass die Ehe ein besonderes Rechtsinstitut darstellt. Das ergibt sich unstreitig aus Artikel 6 Grundgesetz. Überall da, wo es aber nicht um deren Privilegierung geht, handelt es sich um eine Frage der Gleichbehandlung, die jeder Frau und jedem Mann unabhängig von ihren oder seinen sexuellen Präferenzen und übrigens auch unabhängig davon, ob sie oder er Kinder bekommt, zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg-Uwe Hahn