(...) Das letzte Mittel der Polizei ist die Androhung, beim Amtsgericht die Anordnung von Erzwingungshaft zu beantragen - nicht wegen der Ordnungswidrigkeit Falschparken, sehr geehrte Frau Vehstedt, sondern wegen hartnäckigen Nichtbeachtens des Bußgeldverfahrens. (...)
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