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Frage von Lore A. •

Frage an Jörg Bode von Lore A. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bode,

sind Sie für die Reakrivieung im SPNV der Bahnstreckenach Aurich?

Sin Sie für 8 Spuren der A 2?

Sind sie für den Weiterbau der A 30 ´durch Schaumburg?

Mit freundlichen Grüßen

Lore Arndt

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Arndt,

vielen Dank für Ihre Mail vom 26.03.2011 zu Infrastrukturmaßnahmen in Niedersachsen. Gern beantworte ich Ihnen die Fragen bezüglich der Ausbauabsichten auf Straße und Schiene:

Sind Sie für die Reaktivierung im SPNV der Bahnstrecke nach Aurich? Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) hat 57 Strecken in Niedersachsen auf eine mögliche Reaktivierung des SPNV untersucht. Im Rahmen dieser mehrstufig angelegten Untersuchung wurde auch die Strecke Abelitz – Aurich einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen. Nach dem Ergebnis dieser Untersuchung würde die Reaktivierung des SPNV zwischen Aurich und Abelitz im Vergleich zur heutigen Verkehrsbedienung keine verkehrlichen Vorteile bewirken. Demgegenüber würde sie ungeachtet der bereits durchgeführten Ertüchtigung der Strecke für den Güterverkehr erhebliche Investitionen in die Infrastruktur verursachen. Weitere Aufwendungen wären für die Beschaffung der erforderlichen Dieseltriebwagen nötig. Die durch die Reaktivierung des SPNV verursachten laufenden Betriebskostendefizite, die auf rd. 3,9 Mio. € jährlich geschätzt werden, wären dauerhaft aus öffentlichen Mitteln zu finanzieren und dürfen daher ebenfalls nicht außer Acht gelassen werden.

Die für den SPNV für Niedersachsen zur Verfügung stehenden Regionalisierungsmitteln haben sich in den Jahren 2006 bis 2010 um insgesamt 282 Mio. € vermindert. Die Fortschreibung der Regionalisierungsmittel erfolgt auf Basis dieser Kürzungen. Bereits im Jahr 2014 steht die nächste Revision der Höhe der Regionalisierungsmittel an. Vor diesem Hintergrund hat die Sicherung des derzeitigen Bestandsnetzes Priorität. Die Reaktivierung von Strecken ist dagegen zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die damit verbundenen finanziellen Risiken nicht zu verantworten.

Sind Sie für acht Spuren der A 2?

Gesetzliche Grundlage für die Planung und Realisierung von größeren Bundesfernstraßenmaßnahmen (wie der Ausbau von Autobahnen) ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz des Bundes ist. Im aktuellen Bedarfsplan, der bis 2015 gilt, ist der achtstreifige Ausbau der A 2 lediglich von der Anschlussstelle (AS) Hannover-Herrenhausen bis zum Autobahndreieck Hannover/West und vom Autobahnkreuz Hannover/Ost bis zur AS Lehrte dem nachrangigen „Weiteren Bedarf" zugeordnet. Dies bedeutet, dass hier vorerst keine Planungen aufgenommen werden können. Weitere Abschnitte der A 2 sind im jetzt geltenden Bedarfsplan für den achtstreifigen Ausbau nicht enthalten. Bei einer Neuauflage des Bundesverkehrswegeplanes, voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode, wird Niedersachsen jedoch den achtstreifigen Ausbau neben den die A2 entlastenden Projekten anmelden.

Sind Sie für den Weiterbau der A 30 durch Schaumburg?

Mit der im Zuge der A 30 geplanten neuen Autobahnumgehung von Bad Oeynhausen erfolgt der Lückenschluss von Osnabrück kommend in Richtung A 2. Die Fertigstellung ist vorgesehen für Ende 2013/Anfang 2014. Planung und Bau dieses Streckenabschnitts liegen im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes Straßenbau von Nordrhein-Westfalen.

In dem sich anschließenden Bereich werden auf niedersächsischer Seite die überregionalen Verkehre über die A 2 und die B65 weitergeführt. Um hier langfristigen Verkehrsanforderungen zu entsprechen, sind hier als geplante Infrastrukturprojekte für den Bereich der B 65 im Landkreis Schaumburg der Bau der Ortsumgehung Nienstedt/Sülbeck und der Ausbau der B65 zwischen Bad Nenndorf und Stadthagen zu benennen. Eine Weiterführung der A 30 ist im aktuellen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen nicht enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bode