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Frage von Frank B. •

Frage an Jörg Bode von Frank B. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Bode,

das "gewerbliche Spiel", die Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit in Spielstätten und in der Gastronomie unterstehen bundesweit dem Wirtschaftsministerium. Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans (FDP) hat vorgeschlagen, diese Geräte aus der Gastronomie zu verbannen.

Neben dem Nichtraucherschutzgesetz wäre dies ein weiterer herber Schlag für die Unternehmerinnen und Unternehmer in der Gastronomie. Zudem wäre ein Großteil der Automatenaufstellunternehmerinnen und Automatenaufstellunternehmen sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hart von dieser Maßnahme betroffen. Arbeitsplätze in beiden Branchen wären vom Wegfall bedroht. In der Automatenbranche herrscht Verunsicherung und Unsicherheit bei erforderlichen Investitionen, die gerade jetzt durch die neue Technische Richtline 4 der Spielverordnung notwendig sind. Investitionen werden verschoben oder nicht getätigt.

Wie ist Ihre Haltung aus Sicht des Nds. Wirtschaftsministeriums und aus Sicht der Nds. FDP zum Voschlag von Frau Dyckmanns?

Was sagen Sie zu dem Vorwurf, die FDP mische sich mehr und mehr in die privaten Belange der Bevölkerung ein?

Mit freundlichen Grüßen

Frank Bartram

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Bartram,

vielen Dank für Ihre Frage vom 16.2.2011. Hierzu im gegenwärtigen Zeitpunkt von mir folgende Hinweise:

Die Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten ist für die gesamte Bundesrepublik durch die Gewerbeordnung und der danach erlassenen Spielverordnung geregelt. Diese wurde zum 1.1.2006 zuletzt weitreichend geändert. Die Bundesregierung hatte sich seinerzeit verpflichtet, über die Auswirkungen dieser Änderungen im Jahr 2010 zu berichten. Dieser Zusicherung ist sie gegenüber dem Bundesrat am 6.12.2010 nachgekommen. In diesem Bericht zeigt die Bundesregierung Handlungsbedarf und erste Handlungsansätze auf, die wieder durch eine Änderung der Spielverordnung umgesetzt werden müssen. Änderungen der Spielverordnung bedürfen der Zustimmung durch den Bundesrat. Auf diesem Wege nehmen die Länder Einfluss auf die Gestaltung des gewerblichen Spielrechts.

Die Phase, den Handlungsbedarf zu konkretisieren und in erste Entwürfe zu fassen, läuft derzeit.

Der Bericht der Bundesregierung sieht keinen Ansatz vor, der soweit reichen würde, dass in einer Novellierung der Spielverordnung das Verbot der Aufstellung von Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten zu verankern sei. Ich will allerdings das abschließende Ergebnis der Beratungen zur Novelle der Spielverordnung nicht vorweg nehmen. Als zuständiger Fachminister werde ich mich aber für eine Lösung verwenden, die den grundrechtlich gewährleisteten Schutz der Freiheit von Berufswahl und Berufsausübung nicht mehr als unverzichtbar einschränkt.

Der Auftrag, den der Gesetzgeber in den einschlägigen Bestimmungen der Gewerbeordnung formuliert hat, lautet dahin, die Spieler an Geldgewinnspielgeräten vor unverhältnismäßig hohen Verlusten und die Allgemeinheit vor einer unverhältnismäßigen Ausnutzung des natürlichen Spieltriebs des Menschen zu schützen. Im Jugendschutzrecht wird daneben noch das Spielen durch Minderjährige verboten.

Ich kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennen, dass diese Ziele nur durch ein gänzliches Verbot für das Aufstellen von Geldgewinnspielgeräten in Gaststätten gestaltet werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Bode
Niedersächsischer Minister für
Wirtschaft, Arbeit und Verkehr