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Frage von Werner H. •

Frage an Joachim Poß von Werner H. bezüglich Soziale Sicherung

Nachfolgenden Text gebe ich mehreren Kanditaten aus GE um einen Eindruck der jeweiligen Vorstellungen zu bekommen:
Die Politik fordert zur Eigenverantwortung auf und bestraft den Bürger, wenn er vorsorgt. Z.B. Direktversicherung: Zunächst wurde die Pauschalsteuer unter CDU/FDP von 10 auf 20 % erhöht; ab 2008 entfällt dann auch die Beitragsfreiheit der Prämien zur Sozialversicherung. Letzteres gilt auch für die Bruttolohnumwandlung (sog. "Eichel-Rente"). Die mittlere Generation der ca. 45-jährigen soll für sich selbst sorgen, für ihre Kinder u. für die eigenen Eltern u. wird damit fast erdrückt. Etliche kommen kaum über den Monat. Diejenigen, die vorsorgen können, müssen über ihr Erspartes fürchten. Nicht alles was erspart ist, ist vor staatlichem Zugriff sicher. Relativ sicher sind (noch) die o. g. Anlagen, an die man vor dem eigenen Rentenbeginn allerdings auch selbst nicht kommt. Aber was ist wenn gespart wird, um z. B. die Hypothek für das eigene Häuschen schneller zu tilgen? Hier muß nur ein Elternteil pflegebedürftig werden und das Sozialamt greift auf die Ersparnisse der Kinder zurück. Oder man kommt, auch wenn man zig Jahre Beiträge in die sogenannte Arbeitslosen"versicherung" gezahlt hat, nach nur einem Jahr in Hartz IV.
Sollte man vor diesen Hintergründen wirklich vorsorgen oder alles verjubeln, so lange man es noch kann?
Ob CDU, FDP oder SPD: Vertrauen kann man den Politikern nicht. Verläßlichkeit und Beständigkeit? Fehlanzeige! Die jetzigen "Volksvertreter" denken offensichtlich nur in Legislaturperioden und unterliegen einem Fraktionszwang, der einer sachdienlichen Problemlösung oftmals entgegensteht. Reformen haben Sie dabei nicht auf den Weg gebracht - weder unter Kohl, noch unter Schröder. Früher hat eine Reform etwas bewegt - heute haben die Leute Angst davor. Brauchen wir statt vielen Reformen nicht eine neue Politik, die den Menschen wirklich Sicherheit und Perspektiven gibt? Meine Herren: Verläßlichkeit und soziale Sicherheit sind gefragt!

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Huhn,

leider stecken im ersten Teil Ihrer Mail einige Unklarheiten, die es für mich schwierig machen, detailliert auf Ihre Anfrage einzugehen. So ist mir nicht klar, was Sie mit der "Beitragsfreiheit der Prämien zur Sozialversicherung" meinen. Falls Sie damit die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung meinen, so hat sich gerade die SPD-Bundestagsfraktion dafür eingesetzt, dass diese Schritt für Schritt steuerfrei gestellt werden, so dass ab 2025 die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung komplett steuerbefreit sein werden. Im Hinblick auf den genannten Zeitraum erscheint mir auch der Vorwurf unangebracht, Politiker dächten nur in Legislaturperioden.

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Umlageverfahren, an dem die SPD festhalten will, wird die private Altersvorsorge mit der Riester- bzw. Rüruprente massiv vom Staat gefördert. Der Vorwurf, man würde die Generation, zu der die 45-jährigen zählen, bei der privaten Altersvorsorge nicht unterstützen, trifft also nicht zu. Ebenso hat sich gerade die SPD-Bundestagsfraktion dafür stark gemacht, dass die private Altersvorsorge bei einer eventuellen Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II besonders geschützt ist.

Auch bei der praktischen Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II hat die SPD eine Erneuerung der sozialen Sicherungssysteme in sozialer Verantwortung vorgenommen. Das wird auch dadurch deutlich, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II, nach Alter gestaffelte, Freibeträge für Barvermögen gelten. Den indirekt von Ihnen geäußerten Vorwurf, sehr große Barvermögen auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes II anzurechnen sei ungerecht, kann ich allerdings nicht teilen. Schließlich würden ansonsten auch Geringverdiener Steuern zahlen, mit denen dann letztendlich Besitzer großer Barvermögen alimentiert werden würden. Das würde meinem Gerechtigkeitsempfinden widersprechen. Nur nebenbei bemerkt: Niemand wird daran gehindert, vor Antragstellung auf Arbeitslosengeld II seine Schulden inklusive Hypotheken mit seinem Barvermögen zu tilgen. Insofern ist auch das von Ihnen gewählte Beispiel mit der Hypothekentilgung realitätsfern.

In einem Punkt gebe ich Ihnen durchaus Recht: Ein 50-jähriger, sollte - solange seine Chancen auf Vermittlung in eine Arbeitsverhältnis schlechter sind - beim Bezug von Arbeitslosengeld rechtlich anders gestellt werden, als jemand der Anfang 20 ist. SPD und Grüne hatten deshalb vorgesehen, die nach Lebensalter gestaffelte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Arbeitslose für eine Übergangszeit bis 2008 beizubehalten. Ab 45 Lebensjahren sollte demnach eine Bezugsdauer von 18 Monaten gelten, ab 52 Jahren eine Dauer von 24 Monaten und ab 57 Jahren von 32 Monaten. CDU/CSU haben dieses Gesetz gestern nachmittag im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat leider endgültig verworfen und somit seine Verabschiedung verhindert.

Ich hoffe, dass ich einige Unklarheiten beseitigen und Ihnen einige Argumente für Ihre Wahlentscheidung geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß