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Joachim Poß
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Frage von Frank B. •

Frage an Joachim Poß von Frank B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Poß,

als langjähriger SPD-Wähler und 2facher Familienvater kommen so langsam Zweifel in mir auf, ob die SPD noch die Partei ist, die man als Volkspartei bezeichnen kann. Meines Erachtens sollte bei der Verteilung der Subventionen gerade in der Familienpolitik (z.B. Kindergeld) das jährliche Einkommen stärker berücksichtigt werden. Familien mit einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro und mehr benötigen dieses mit Sicherheit nicht und Familien mit Geringverdienern könnten diese Mehreinnahmen zu der hoffentlich wieder ansteigenden Konjunktur beisteuern.

Ein Haushalt mit Doppelverdienern hat trotz steuerlicher Mehrbelastung unterm Strich immer noch mehr Haushaltsetat als eine Familie mit Kindern. Durch diese Situation wird der Anreiz Kinder in die Welt zu setzen nicht angeregt.

Über eine Stellungnahme würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Becker

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Becker,

die Stärkung von Familien gehört zu den zentralen Zielen des Regierungsprogramms der SPD.
Wir werden den Kinderfreibetrag von derzeit 3.864 Euro schon ab dem 1. Januar 2010 um weitere 200 Euro je Kind erhöhen und damit eine verfassungsgemäße Familienbesteuerung garantieren. Eine Absenkung dieses Betrages bei Familien mit höheren Einkommen ist nicht möglich, da der Kinderfreibetrag das sächliche Existenz- minimum eines Kindes abdeckt. Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses Existenzminimum für jedes Kind, unabhängig vom Familieneinkommen, steuerfrei gestellt werden muss. Mittelfristig wollen wir aber den Familienleistungsausgleich so ausgestalten, dass die Wirkung für alle Familien gleich ist - gleichgültig, ob sie mehr oder weniger Einkommen haben. Um das zu erreichen, streben wir die Umgestaltung der Kinderfreibeträge in einen Kindergrundfreibetrag an, der alle Kinder gleich fördert. Während der Kinderfreibetrag umso stärker wirkt, je höher das Einkommen ist, gewährleistet der Kindergrundfreibetrag für alle die gleiche Entlastung.
Außerdem wollen wir mit der Absenkung des Eingangssteuersatzes von bislang 14 Prozent auf 10 Prozent gezielt untere und mittlere Einkommen entlasten. Gleichzeitig wollen wir den Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 125.000 Euro (Verheiratete 250.000 Euro) auf 47 Prozent anheben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Poß