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Joachim Pfeiffer
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Frage von Gabriel Z. •

Frage an Joachim Pfeiffer von Gabriel Z. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Pfeiffer,

Welche Maßnahmen würde Ihre Partei umsetzen, um zu verhindern dass Banken, insbesondere deren Investmentgeschäft, die gesamte Wirtschaft, und damit die gesamte Gesellschaft in Mitleidenschaft zieht, falls sie strauchelt?
Wie würden Sie verhindern, dass eine Bank "too big to fail" ist? (Beispiele: die span. Bankia, Hypo-Real-Estate, WestLB, etc.)
Wie würden Sie sicherstellen, dass die Einlagen von Sparern tatsächlich sicher sind? (Beispiele: Zypern; Merkels Zusage, dass "die Einlagen sicher sind", wäre niemals haltbar gewesen, hätte es tatsächlich einen Run auf die Banken gegeben, wie eine einfache Hochrechnung zeigt)

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr G. Zachmann.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zachmann,

wir haben in der letzen Legislaturperiode bereits eine ganze Reihe von Verbesserungen bei der Finanzmarktregulierung verabschiedet:

1. Das ordnungspolitische Prinzip der Haftung – ein zentrales Merkmal der Sozialen Marktwirtschaft – haben wir auf den Finanzmärkten wieder zur Geltung gebracht. Wer Chancen auf Gewinne hat, muss im Verlustfall auch die Risiken seines Handelns tragen:

· Für Banken bedeutet dies, dass sie mehr Eigenkapital vorhalten müssen, damit realisierte Verluste im Bankengeschäft zuerst von den Eigentümern der Bank zu tragen sind. Nach der erfolgreichen Umsetzung des CRD-IV-Paketes gelten ab 2014 in Deutschland die Regeln des Basel-III-Rahmenwerkes, nach dem mit steigendem Risiko höhere Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen zu erfüllen sind. Die Banken in Deutschland werden damit kapitalstärker und krisenresistenter als in der Vergangenheit und sind besser vor Insolvenz geschützt. Dies stärkt auch die Finanzbeziehungen der Banken untereinander und verringert mögliche negative Ansteckungseffekte im Falle von Bankenschieflagen

· Auch im Vergütungssystem von Bankmanagern haben wir das Haftungsprinzip gestärkt. Gewinnabhängige Vergütungsbestandteile (Boni) sind so auszugestalten, dass im Verlustfall auch Gehaltskürzungen hinzunehmen sind (Mali). Die Bankenaufsicht hat die Befugnis erhalten, in bestimmten Fällen die Auszahlung von variabler Vergütung zu untersagen. In ihrer Höhe haben wir mit dem CRD-IV-Paket die variable Vergütung grundsätzlich auf das Niveau des Fixgehalts beschränkt, um die Übernahme von überhöhten Risiken durch Manager einzudämmen.

· Auch strafrechtlich müssen sich die Geschäftsleitungen von Banken und Versicherungen nunmehr verantworten, wenn sie gegen wesentliche Risikomanagementpflichten verstoßen. Damit kann strafwürdiges Handeln im Finanzsektor – anders als bisher – nach klaren strafrechtlichen Vorgaben sanktioniert werden.

2. Das Finanzsystem als Ganzes ist inzwischen erheblich stabiler als vor Ausbruch der Finanzkrise. Die Erpressbarkeit des Staates durch übergroße Banken haben wir eingedämmt („Too big to fail“-Problematik). Es gibt klare Regeln für den Umgang mit Bankenschieflagen, damit künftig die Insolvenz eines einzelnen Instituts nicht das gesamte Finanzsystem in den Abgrund reißen kann:

· Das jüngst verabschiedete Trennbankengesetz sorgt dafür, dass die Risiken, die von zu großen Finanzinstituten für die Stabilität des Finanzsystems ausgehen können, erheblich verringert werden: Banken dürfen riskante Eigengeschäfte nun nicht mehr mit Kundeneinlagen finanzieren, sondern müssen sie in eine rechtlich eigenständige Einheit auslagern. Im Krisenfall kann diese Einheit auf diese Weise leichter ohne negative Rückwirkung auf das traditionelle Kredit- und Einlagengeschäft abgewickelt werden.

· Die Banken müssen in Zusammenarbeit mit der Finanzaufsichtsbehörde BaFin vorsorglich Sanierungs- und Abwicklungspläne („Bankentestamente“) aufstellen, um für den Krisenfall entsprechend gewappnet zu sein.

· Das Restrukturierungsgesetz gibt – im Sinne eines Insolvenzrechts für das Bankenwesen – klar vor, dass Eigentümer und Gläubiger im Falle einer Schieflage haften, bevor der Staat stützend eingreifen darf. Dies sorgt für Planungssicherheit und minimiert die Ansteckungseffekte.

· Auf europäischer Ebene arbeiten wir im Rahmen des Aufbaus einer europäischen Bankenunion mit Hochdruck an europaweit gültigen Vorgaben zur Restrukturierung und Abwicklung von Banken. Ähnlich wie im deutschen Restrukturierungsgesetz wird eine eindeutige „Haftungskaskade“ gelten, die den Steuerzahler erst an letzter Stelle vorsieht. Mit der Einigung im Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister der Europäischen Union (ECOFIN) auf die allgemeine Ausrichtung der Richtlinie zur Abwicklung und Sanierung von Finanzinstituten (BRRD) haben wir dafür die entscheidende Hürde genommen. Hinzu wird auch ein einheitlicher europäischer Abwicklungsmechanismus treten, an dessen konkreter Ausgestaltung derzeit gearbeitet wird.

· Mit Leitplanken für den ultraschnellen Hochfrequenzhandel an den Börsen sorgen wir für weniger Volatilität und mehr Stabilität an den Finanzmärkten. Auch hier ist Deutschland in Europa vorangegangen.

3. Gerechtigkeit zwischen Banken und Steuerzahlern wird aber erst dann erreicht sein, wenn die Verursacher der Krise an den Kosten der Rettung ausreichend beteiligt werden.

· Die Bundesregierung hat durch massiven Einsatz erreicht, dass elf Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit die Finanztransaktionsteuer einführen wollen. Derzeit laufen auf europäischer Ebene die Detailverhandlungen am Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission. Die Finanztransaktionsteuer soll mit einer breiten Bemessungsgrundlage bei niedrigen Steuersätzen ausgestaltet sein und möglichst wenige Ausnahmen aufweisen. Damit sollen Ausweichhandlungen minimiert werden. Zugleich müssen negative Folgen für die Altersversorgung, für Kleinanleger und für die Realwirtschaft vermieden werden.

· Bereits seit 2011 müssen die Banken schrittweise einen Restrukturierungsfonds füllen, indem sie jährlich eine Bankenabgabe abführen. Der Fonds wird im Falle einer Bankenpleite für Restrukturierungs- oder Abwicklungsmaßnahmen herangezogen. Damit wird der Steuerzahler nicht mehr in erster Linie für Fehlverhalten von Bankmanagern in Mithaftung genommen.

4. Die Finanzkrise wurde durch eine Reihe hochkomplexer und hochriskanter Finanzgeschäfte verschärft. Wir haben besonders gefährliche Finanzprodukte und -märkte erheblich transparenter gemacht und einer schärferen Regulierung unterzogen:

· Mit dem Verbot von ungedeckten Leerverkäufen ist Deutschland zu Beginn der Legislaturperiode europaweit vorangegangen. Das Spekulieren auf fallende Kurse hatte zu einer Destabilisierung der Finanzmärkte mit überhöhter Volatilität und Nervosität geführt. Inzwischen wurde das nationale Verbot durch eine entsprechende Regulierung auf europäische Ebene gehoben.

· Besonders riskante Derivategeschäfte außerhalb der Börse (sogenannte OTC-Derivate) dürfen nicht mehr direkt zwischen den Geschäftspartnern abgewickelt werden, sondern müssen über eine zentrale Clearing-Stelle geleitet werden. Damit erhält auch die Aufsicht bessere Einblicke in die eingegangenen Risiken dieser Geschäfte.

· Ratingagenturen haben wir einer strengeren Aufsicht unterzogen. Zahlreiche Vorschriften zu Ratingagenturen regeln die stärkere Haftung und die Rotation von Ratingagenturen und sehen eine Reduzierung der Abhängigkeit von externen Ratings vor.

· Wir haben mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, mit dem sämtliche Fondsmanager und Fonds (z. B. Hedgefonds) einer Finanzaufsicht unterworfen werden.

5. Die besten Regeln nützen aber nichts, wenn ihre Einhaltung nicht durch eine durchsetzungsstarke Aufsicht überwacht wird. Wir haben deswegen die nationale und europäische Finanzmarktaufsicht durchsetzungsstärker gemacht.

· Auf nationaler Ebene haben wir mit dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht die Kompetenzen von Bundesbank und BaFin bei der Bankenaufsicht besser abgegrenzt und einen Ausschuss für Finanzstabilität eingerichtet, der dauerhaft die Gesamtstabilität des Finanzsystems überwacht und bei Fehlentwicklungen einschreitet.

· Auf europäischer Ebene hat Anfang 2011 das neue europäische Finanzaufsichtssystem ESFS seine Arbeit aufgenommen. Zur Überwachung und Durchsetzung einheitlicher Standards wurden drei Behörden für den Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich (EBA, EIOPA und ESMA) sowie ein Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) eingerichtet.

· Voraussichtlich ab der zweiten Jahreshälfte 2014 wird die neue gemeinsame Bankenaufsicht bei der EZB die größten Banken der Eurozone direkt überwachen. Dies ist ein zentrales Element der europäischen Bankenunion. Dadurch soll verhindert werden, dass nationale Interessenkonflikte die Qualität der Aufsicht beeinträchtigen.

Und so wird es weiter gehen. CDU und CSU werden weiterhin auf eine Korrektur der Fehlentwicklungen auf dem Finanzmarkt hinwirken. Ich bin sehr sicher, dass uns das auch gelingen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Pfeiffer MdB