
(...) die Mindestspeicherfrist für Telekommunikationsverkehrsdaten ist ein notwendiges Mittel zur effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Nicht nur bei der Kriminalitätsbekämpfung, insbesondere im Bereich des Terrorismus, sondern beispielsweise auch bei der Verhinderung von im Internet angekündigten Amokläufen oder zur Auffindung von Vermissten oder Suizidenten können wir auf eine Mindestspeicherfrist nicht verzichten. (...)