(...) Wir haben mittlerweile festgestellt, dass es keine niedergeschriebene Regelung in der Geschäftsordnung des Bundestages gibt. Das Präsidium des Bundestages als Hüter der parlamentarischen Traditionen und der ungeschriebenen Gesetze sieht aber die Verwendung von Technik im Plenum allgemein ungern. Solange die Nutzung aber unauffällig erfolgt (unter dem Tisch o.ä.) werden Smartphones geduldet. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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