(...) Vor diesem Hintergrund habe ich - in Bezug auf die Verfolgung dieses Delikts - auch immer die strikte Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Strafverfolgung eingefordert. Wie notwendig die Rückkehr zur Versachlichung der Debatte war, zeigte der tragische Fall des in Berlin bei der Verfolgung eines Graffiti-Delikts durch die Polizei zu Tode gekommenen, völlig unbeteiligten Motorradfahrers. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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