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Frage von Pierre G. •

Frage an Jens Petermann von Pierre G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Eine Frage zu der Änderung im Grundgesetz Artikel 8 dort wurde eine zusatz passage eingefügt:

"(3) (Zusatz ab 1.6.2013): Sollten die Deutschen sich versammeln und lässt sich dies nicht durch ein Gesetz verhindern, wird die Versammlung unverzüglich durch die Polizei abgebrochen. Sämtliche Teilnehmer werden erkennungsdienstlich behandelt."

Warum ist dieser Rechtskräftig?

Mit diesen zusatz entfällt das Recht gegen Die Regierung/Unternehmen zu Demonstrieren weil sie damit ihre gegner mundtot machen können. Bestes Beispiel dafür Blockupy Großdemo in Frankfurt am Main.

Warum wird in den Massenmedien davon nicht berichtet? Denn es betrieft alle!

quelle: http://www.nachrichtenspiegel.de/2013/06/02/grundgesetzanderung-neufassung-artikel-8-seit-1-6-2013-in-kraft/

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Gabel,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich kann Ihnen versichern, dass Artikel 8 des Grundgesetzes am 1. Juni 2013 nicht geändert worden ist. Einen zusätzlichen Absatz 3 des Artikel 8 Grundgesetz gibt es nicht und eine Änderung ist auch nicht geplant. Deshalb berichten auch die Massenmedien nicht von dieser Änderung.
Die von Ihnen angegeben Quelle stellt eine Satire auf den Polizeieinsatz anlässlich der Blockupy Proteste in Frankfurt am Main dar. Leider war ich nicht selbst vor Ort. Aber einige meiner Fraktionskolleginnen und Fraktionskollegen berichteten mir von einem teilweise unverhältnismäßigen Verhalten der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie berichteten mir auch, dass einzelne Mitglieder des Bundestages, die als parlamentarische Beobachter zur Deeskalation beitragen wollten, von den Beamtinnen und Beamten nicht zu den Demonstranten durchgelassen wurden. Die Linksfraktion hat diesbezüglich parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung gestellt.
Der Einsatz der Polizei in Frankfurt am Main könnte bei einzelnen Beobachtern den Eindruck erweckt haben, es gäbe einen solchen Absatz 3 des Artikel 8 Grundgesetz, da zum Teil im Sinne dieses Textes gehandelt wurde. Jedoch sind und bleiben solche Einzelmaßnahmen der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten nach dem Grundgesetz verboten und damit rechtswidrig.
Von daher kann ich Ihre Befürchtungen zerstreuen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Petermann