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Frage von Christiane T. •

Frage an Jens Michel von Christiane T.

Sehr geehrter Herr Michel,
ich beziehe mich auf Ihren Beitrag von 05.03.2013 in der "Freien Presse Chemnitz"...

Im sächsischen Bildungswesen stehen wir heute vor dem Scherbenhaufen einer völlig verfehlten Personalpolitik, für die gerade Ihre Partei in den vergangenen mehr als 20 Jahren die Verantwortung trägt. Zunehmender Lehrermangel, völlig überalterte Lehrerkollektive und Absolventen sächsischer Lehrerbildungseinrichtungen, die reihenweise unseren Freistaat verlassen und lieber dorthin gehen, wo sie einen unbefristeten Arbeitsvertarg bekommen, verbeamtet werden und deutlich mehr Geld verdienen.
1) Wie stehen Sie heute in diesem Zusammenhang zu Ihrer damaligen Behauptungen, sächsische Lehrer würden "5000€ und mehr" verdienen? Übrigens ist die von Ihnen angeregte öffentliche Lehrerendgeldtabelle seit langen einsehbar (Mittelschullehrer: E11/13): http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/ost?id=tv-l-ost-2013&matrix=1

Im Zusammenhang mit den sogenannten Altersabminderungsstunden für Lehrer nach dem 55. bzw. 60. Lebensjahr beklagen Sie, dass das keine Anerkennung bei den Lehrern findet, "sondern ... teilweise als Selbstverständlichkeit hingenommen (wird). Gerade vor dem Hintergrund der Entgeltdiskussion empfinde ich das als sehr ärgerlich".
2) Für wie "ärgerlich" halten Sie vor diesem Hintergrund heute die Selbstverständlichkeit, mit der sich sächsische Abgeordnete eine abschlagsfreie Rente ab 62 per Gesetz verordnet haben ( http://www.sz-online.de/sachsen/landtag-plant-neue-politikerrente-ab-62-332080.html )?

Mit freundlichen Grüßen! Chr. Tromburg

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Sehr geehrte Frau Tromburg,
auf Ihre Anfrage möchte ich wie folgt antworten:

Frage 1) Wie stehen Sie heute in diesem Zusammenhang zu Ihrer damaligen Behauptungen, sächsische Lehrer würden "5000€ und mehr" verdienen? Übrigens ist die von Ihnen angeregte öffentliche Lehrerendgeldtabelle seit langen einsehbar (Mittelschullehrer: E11/13): http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/ost?id=tv-l-ost-2013&matrix=1

Nach neuem Recht verdiente in 2013 z.B. ein Lehrer in E 14 mit 11 Jahren ununterbrochener Tätigkeit, im 1. Jahr nach Höhergruppierung und auch danach (in Stufe 5 – Endstufe) monatlich 5030,65 € (dies zeigt auch die von Ihnen übermittelte Tabelle). Berücksichtigt man die Sonderzahlung (die übrigens nur für Angestellte und nicht für Beamte gezahlt wird), so ergibt sich ein monatlicher Betrag i.H.v. 5.156,42 €. Ein entsprechender Gymnasiallehrer mit Besitzstand aus der BAT – Überleitung und zwei Kindern verdiente 5.367,85 € monatlich (Sonderzahlung anteilig berücksichtigt).
Ich darf darauf hinweisen, dass die von Ihnen verlinkte Tabelle nur die monatlichen Werte nach neuem Recht (ohne „Überleiter“) und ohne Berücksichtigung der Sonderzahlung ausweist. Die verlinkte Tabelle verweist auch nur auf 2013 und berücksichtigt damit nicht die in 2014 um 2,95% erhöhten Werte. Daher ein weiteres Beispiel: Ein Lehrer in E13 Endstufe (betrifft z.B. Gymnasial- und perspektivisch auch den Großteil der Oberschullehrer) verdient in 2014 inklusive Sonderzahlung gemäß der von Ihnen verlinkten Webseite monatlich 5042.29 €, kann gern unter http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/ost?id=tv-l-ost-2014&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stj=2014&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5%25 nachgerechnet werden.

Im Zusammenhang mit den sogenannten Altersabminderungsstunden für Lehrer nach dem 55. bzw. 60. Lebensjahr beklagen Sie, dass das keine Anerkennung bei den Lehrern findet, "sondern ... teilweise als Selbstverständlichkeit hingenommen (wird). Gerade vor dem Hintergrund der Entgeltdiskussion empfinde ich das als sehr ärgerlich".

2) Für wie "ärgerlich" halten Sie vor diesem Hintergrund heute die Selbstverständlichkeit, mit der sich sächsische Abgeordnete eine abschlagsfreie Rente ab 62 per Gesetz verordnet haben ( http://www.sz-online.de/sachsen/landtag-plant-neue-politikerrente-ab-62-332080.html )?

Sehr geehrte Frau Tromburg, sicher werden Sie mir zustimmen, dass auch in anderen Berufen die Leistungsfähigkeit mit dem Alter abnimmt – z.B. in körperlich anstrengenden Berufen im Handwerk, oder auch bei Polizisten. Das aber die regelmäßige Wochenarbeitszeit ohne Einzelfallprüfung schon ab dem 55. Lebensjahr pauschal verringert wird, ist mir so für kein anderes Berufsbild bekannt (auch nicht für Abgeordnete), und daher eine absolute Ausnahme. Deshalb sind Altersabminderungsstunden keineswegs eine Selbstverständlichkeit im Berufsleben, sondern faktisch eine Steigerung des Stundenlohnes. Dies sollte in der Entgeltdiskussion mitbetrachtet werden

Mit freundlichen Grüßen

Jens Michel