(...) Die von Ihnen erwähnten Kinder sind besonders zu schützen. Wie gesagt, ein Nachweis gesundheitlicher Gefahren durch WLAN entnehme ich den Ausführungen des Bundesamtes für Strahlenschutz auch für Kinder nicht. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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