Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Recht auf gewaltfreie Erziehung als Minimalkonsens (jetzt) ins Grundgesetz zu überführen ?
Sehr geehrte Frau Hostert,
da die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aktuell politisch wenig Aussicht auf Erfolg hat, würde ich es begrüßen, wenn das 25-jährige Jubiläum des Rechts auf gewaltfreie Erziehung genutzt würde, um zumindest dieses bewährte Recht ins Grundgesetz zu überführen.
Vor dem Hintergrund wiederkehrender Debatten über stärker autoritär geprägte Erziehungsvorstellungen sowie über Konzepte für besondere Einrichtungen („Spezialanstalten“) für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, in denen teilweise auch Fragen nach angemessener Fürsorge und Unterstützung kontrovers diskutiert werden, stellt sich die Frage, ob eine solche Verankerung ein wichtiges verfassungsrechtliches Signal setzen könnte, dass die Würde und die gewaltfreie Entwicklung von Kindern nicht zur Disposition stehen. Auch die aktuelle Debatte um die Schulpflicht und deren Bedeutung für den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt erscheint in diesem Zusammenhang relevant.

