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Jasmina Hostert
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Frage von Klaus-Dieter K. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass Recht auf gewaltfreie Erziehung als Minimalkonsens (jetzt) ins Grundgesetz zu überführen ?

Sehr geehrte Frau Hostert,

da die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz aktuell politisch wenig Aussicht auf Erfolg hat, würde ich es begrüßen, wenn das 25-jährige Jubiläum des Rechts auf gewaltfreie Erziehung genutzt würde, um zumindest dieses bewährte Recht ins Grundgesetz zu überführen.

Vor dem Hintergrund wiederkehrender Debatten über stärker autoritär geprägte Erziehungsvorstellungen sowie über Konzepte für besondere Einrichtungen („Spezialanstalten“) für verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche, in denen teilweise auch Fragen nach angemessener Fürsorge und Unterstützung kontrovers diskutiert werden, stellt sich die Frage, ob eine solche Verankerung ein wichtiges verfassungsrechtliches Signal setzen könnte, dass die Würde und die gewaltfreie Entwicklung von Kindern nicht zur Disposition stehen. Auch die aktuelle Debatte um die Schulpflicht und deren Bedeutung für den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt erscheint in diesem Zusammenhang relevant.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich bin eine große Verfechterin davon, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen. Diese Position vertritt die SPD schon seit geraumer Zeit. Allerdings benötigen wir für eine Änderung eine 2/3-Mehrheit, die es nur mit der Union gibt, die bekanntlich dagegen ist. Kinderrechte sind keine Option, sondern rechtlich garantierte Verpflichtungen der UN-Kinderechtskonvention. Durch die Aufnahme im Grundgesetz können wir entsprechend die Thematik sichtbarer machen, ihr verfassungsrechtlichen Rang verleihen und klarmachen: Kinderrechte sind grundlegende Menschenrechte.

Auch der Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Grundgesetz kann ich viel abgewinnen, da es sich um einen Bestandteil der Bandbreite dessen handelt, was wir als Kinderrechte diskutieren. Sie sprechen dabei sehr wichtige Bereiche an, in denen eine solche Verankerung eine wichtige Rolle spielen kann.

Nichtsdestotrotz halte ich die Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung realistisch für nicht besser durchsetzbar als die allgemeinen Kinderrechte. Das liegt daran, dass vor allem die Union bisher argumentiert hat, dass Kinderrechte an sich keiner expliziten Nennung im Grundgesetz bedürften, weil die Artikel des Grundgesetzes ohnehin alle Menschen abdeckten und insbesondere Artikel 6 GG den besonderen Schutz der Familie garantiere. Bei Ihrem Vorschlag würden wir auf eine ähnliche Argumentation stoßen würden.

Nichtsdestotrotz werde ich mich weiterhin für die Verankerung der Kinderrechte und die vollständige Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention einsetzen. Wenden Sie sich gerne auch an Unionspolitiker:innen, um auch dort auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz hinzuwirken.

Mit freundlichen Grüßen

Jasmina Hostert

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