
(...) Da Deutschland größter Nettozahler der EU ist, setzen wir uns seit Jahren intensiv für die Begrenzung des Beitrags zum EU-Haushalt ein. Dazu gehört auch eine Beschränkung der Verwaltungsausgaben der Europäischen Union, zu welchen die Ausgaben für die Versorgung der EU-Beamten gehören. Ansatzpunkte für eine Eindämmung der zukünftigen Versorgungslasten sind zum einen eine Reform des Dienstrechts der EU-Beamten und zum anderen eine Begrenzung des Personalhaushalts der EU. (...)