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Jan Mücke
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Frage von Günther S. •

Frage an Jan Mücke von Günther S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Mücke

als langjähriger sächsischer Politiker ist Ihnen die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Freistaat Sachsen bestens bekannt. Heute in Ihrer neuen Funktion im Verkehrsausschuss des Bundestages haben Sie mehr den je die Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Regionen der Bundesrepublik. Dabei erkennen Sie deutlich, dass die Entwicklung der Schieneninfrastruktur in allen Formen (Fernverkehr, Nahverkehr, Tourismusverkehr) zurück geblieben ist. Das liegt einerseits an der unzureichenden Fertigstellung bestehender Schienenverkehrsprojekte der Deutschen Bahn und andererseits an der unzureichenden Einflussnahme der Landesregierung Sachsens. Keiner der 3 Ministerpräsidenten von Biedenkopf bis Tillich konnten hier Akzente setzen. Seit wenigen Stunden nun wurde bekannt, dass masive Kürzungen für den VVO durch die Landesregierung geben soll. Die Flut 2002 hatte die Weißeritztalbahn fast vollständig zerstört. Die halbe Strecke konnte wieder in Betrieb genommen werden. Die Fertigstellung wird von Jahr zu Jahr vor sich her geschoben und soll nun dem Rotstift zum Opfer fallen. Diese Bahnstrecke stellt ein hochwertiges sächsisches Eisenbahndenkmal dar und ist unersetzbar für die Nachwelt. Was können Sie tun, um der drohenden Vernichtung entgegen zu treten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung zum Erhalt und Ausbau im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Günther Sorgalla

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Sorgalla,

für Ihre Frage nach Einwirkungsmöglichkeiten des Bundes zur Wiederherstellung der Weißeritztalbahn danke ich Ihnen.

Die Weißeritztalbahn wird seit Ablauf des 05.10.2004 von einer Nichtbundeseigenen Eisenbahn (NE) betrieben, die der Aufsicht des Freistaats Sachsen unterliegt. Eigentümer der Grundstücke ist seit 2007 der Weißeritzkreis. Die Trasse wurde mit Vertrag vom 30.07.2007 für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren zur Nutzung an die Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH (SDG), eine Tochtergesellschaft der BVO, Annaberg-Buchholz, verpachtet.

Nach Presseinformation vom 27.09.2007 des Regierungspräsidiums Dresden wurde dieser Gesellschaft ein Zuwendungsbescheid für den Wiederaufbau der Weißeritztalbahn in Höhe von 17,92 Mio. € erteilt. In diesem Betrag sind Mittel aus dem Fluthilfefonds enthalten, die der Bund dem Freistaat Sachsen in Höhe von 10 Mio. € zweckgebunden für den Wiederaufbau der Weißeritztalbahn zur Verfügung gestellt hat. Dabei wurden seitens des Bundes folgende Bedingungen formuliert:

– Der Wiederaufbau umfasst die gesamte Strecke, wobei der Freistaat den über 10 Mio. € hinausgehenden Betrag bis zu einer Gesamtsumme von 20 Mio. €, den damals geschätzten Gesamtkosten, finanziert.

– Die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ist zu bestätigen.

Hiermit sollte einerseits das überwiegende Interesse des Freistaats am Wiederaufbau aus Gründen der Tourismusförderung und der Denkmalpflege durch finanzielle Mitverantwortung berücksichtigt werden, andererseits aber auch sichergestellt werden, dass der Betrieb vom neuen Betreiber nicht nach kurzer Zeit wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit eingestellt werden muss.

Schließlich gilt auch für eine NE, dass die Erträge die Aufwendungen decken müssen, wenn die Gesellschaft dauerhaft überleben will. Der Freistaat Sachsen hat hierzu gegenüber der Bundesregierung ausgeführt, dass die wirtschaftliche Grundlage für den neuen Betreiber durch Leistungsbestellungen des Verkehrsverbundes Oberelbe über 15 Jahre sowie eine verstärkte touristische Nutzung geschaffen wird.

Mit der Übernahme der Betriebsführung durch die NE liegt es nun in deren Hand, zusammen mit dem Freistaat und dem Aufgabenträger im Schienenpersonennahverkehr die Zukunft der Weißeritztalbahn zu gestalten. Derzeit besteht auf dem rund 15 km langen Abschnitt Freital-Hainsberg – Dippoldiswalde ein Verkehr im Zwei-Stunden-Takt. Hinsichtlich der Planungen zum Wiederaufbau des rund 11 km langen Streckenabschnittes bis Kurort Kipsdorf verweise ich auf die Presseberichte vom 27.08.2010.

Der Bund stellt Investitionsmittel gemäß Bundesschienenwegeausbaugesetz ausschließlich für die Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes zur Verfügung. Eine Förderung der Wiederherstellung der Weißeritztalbahn ist daher nicht möglich.

Mit meinen besten Grüßen

Jan Mücke, MdB