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Jan Mönikes
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Frage von Martin M. •

Frage an Jan Mönikes von Martin M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Mönikes,

im Einkommensteuerrecht müssen grundsätzlich alle Bürger ihre Aufwendungen für den Beruf (z.B. Arbeitnehmer die über der geringen Jahrespauschale i.H.v. derzeit 920 Euro pro Jahr) beim jeweiligen Finanzamt belegen bzw. detailliert nachweisen.
Diese Regelung gilt nicht für Bundestagsabgeordnete. Die Damen und Herren der gesetzgebenden Staatsgewalt beziehen pro Kopf neben etwa 90.000 Euro
steuerpflichtigem Jahresgehalt zusätzlich noch eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von jährlich rund 45.000 Euro. Diese Kostenpauschale begründet sich damit, weil Bundestagsabgeordnete angeblich Aufwendungen für ihren Beruf dieser Höhe haben, die sie aber nicht belegen müssen. Nicht einen einzigen Euro davon.

Meine Fragen diesbezüglich an Sie:

1) Halten Sie das für gerecht?
2) Warum unterwerfen sich die Volksvertreter nicht denselben steuerrechtlichen Regeln, die sie den Nichtabgeordneten, sprich dem Volk, durch die Steuergesetzgebung zumuten?
3) Werden Sie sich für die Abschaffung der steuerfreien Kostenpauschale für Bundestagsabgeordnete, für ein faires Steuerrecht und damit für Steuergerechtigkeit einsetzen, indem Sie als Bundestagsabgeordneter mit gutem Vorbild vorangehen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Mann,

vielen Dank für Ihre Frage! Auch wenn ich mir nicht ganz sicher bin, ob Sie mir eigentlich nur zwischen den Zeilen vermitteln wollen, dass Sie der Meinung sind, Abgeordnete würden zu viel verdienen und es Ihnen gar nicht um Steuergerechtigkeit geht, will ich sie gern beantworten:

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben neben ihrem Einkommen eine ganze Reihe von Kosten, die der Öffentlichkeit meist nicht geläufig sind. Der Bonner MdB Ulrich Kelber hat dieses beispielsweise sehr ausführlich transparent gemacht: http://www.ulrich-kelber.de/glaesernermdb/index.html

Anders als bei Arbeitnehmern und vor allem Selbstständigen darf ein Abgeordneter diese beruflich veranlassten Kosten jedoch nicht als "Werbungskosten" steuerlich geltend machen und bekommt seine mandatsbezogenen Aufwendungen auch nicht gegen Nachweis erstattet, wie es in einem Betrieb der Fall wäre. Der Bundestag hat sich stattdessen für eine pauschale Erstattung dieser Kosten entschieden. Viele Abgeordnete halten diese Pauschale angesichts der Höhe der tatsächlichen Kosten übrigens für sehr knapp bemessen. Da ich (noch) kein Abgeordneter bin, kann ich dazu aber nichts aus eigener Erfahrung sagen. Kosten in dieser Höhe für die Arbeit im Wahlkreis erscheinen mir jedoch durchaus nicht aus der Welt zu sein, wenn der MdB seine Arbeit dort ordentlich macht. Wenn nicht, dann verdient er es eh nicht, wiedergewählt zu werden!

Pauschale Regelungen sind für sich nicht ungerecht. Unser Steuersystem kennt Pauschalen nämlich auch an anderer Stelle. Sie dienen dazu, den Aufwand der Prüfung und Beurteilung bei den Behörden zu reduzieren, wenn die Tatbestände bei den meisten Menschen vergleichbar sind. Wichtig ist nur, dass die Kosten und der pauschale Erstattungs-/ Abzugsbetrag in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.

Dennoch: Ich hätte kein Problem damit, diese pauschale Regelung zugunsten eines Systems umzustellen, bei dem den MdBs die tatsächlichen Kosten gegen Nachweis erstattet werden. Die Kosten dürften unterm Strich wahrscheinlich gleich sein, der Aufwand der Verwaltung jedoch höher. Die Diskussion könnte sich dann allerdings auf Fragen verlagern, ob einzelne Belege, z.B. berufsbedingte Bewirtungen, erstattet werden oder nicht - wie dies im Betrieb üblich wäre. Wegen des Prinzips der Gewaltenteilung dürften die Finanzämter (Exekutive) die eingereichten Belege der Legislative jedoch nicht oder nur sehr eingeschränkt überprüfen. Wir könnten damit dann aber schnell in eine Diskussion kommen, wie sie vor kurzem in England aufgekommen ist, wo zweifelhafte Belege zur Erstattung eingereicht wurden und worüber sich die Öffentlichkeit zu Recht empört. Mir scheint diese Gefahr unterm Strich größer, als die Sorge, dass einzelne Abgeordnete die Pauschale vielleicht nicht vollständig verbrauchen und daher ein etwas höheres Einkommen beziehen, als Ihnen eigentlich aus dem Mandat zustünde.

Es grüßt Sie herzlich
Ihr Jan Mönikes