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Jan Korte
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Frage von Petra F. •

Frage an Jan Korte von Petra F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zusammenfassung der Anfrage

zu folgenden Fragen bitte ich um Ihre Stellungnahme:

1. Befürworten Sie einen gesetzlichen Zwang zur Impfung mit Masern-(Mumps-/Röteln-) Impfstoff? Wäre ein solcher Impfzwang nach Ihrer Auffassung bei einem einzigen vom statistischen Bundesamt dokumentierten Todesfall im gesamten Bundesgebiet verhältnismäßig?

2. Wie bewerten Sie den fehlenden Wirksamkeitsnachweis der Masernimpfung (es ist lediglich in einigen Fällen der Antikörpertiter feststellbar, eine sichere Immunität nicht)? Es treten bis heute bei Epidemien stets Erkrankungen bei zweifach geimpften Personen auf.

3. Setzen Sie sich für den Gesundheitsschutz aller Kinder ein, indem es aktiv geimpfte Kinder befristet vom Kindergartenbesuch ausschließt? Maserngeimpfte Kinder sind nachweislich Ausscheider des vermehrungsfähigen Impfvirus.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau F.,
hier meine persönliche Stellungnahme zu Ihren Fragen:

1. Ich befürworte die verpflichtende Impfung für alle impffähigen Personen. Entgegen Ihrer Aussage gibt es lt. Statistischem Bundesamt leider jedes Jahr durch Masern verursachte Todesfälle. Noch schwerer wiegen nach meiner Auffassung die von Masern verursachten schweren körperlichen Schäden, mit zum Teil Auswirkungen auf das ganze Leben. Kinder haben ein Recht darauf, dass ihnen der Schutz einer Impfung nicht vorenthalten wird. Noch ungeimpfte Säuglinge oder Kinder, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können, sind außerdem darauf angewiesen, dass ein möglichst großer Anteil der Bevölkerung geimpft ist. Die Impfung ist nach meiner Auffassung deshalb nicht nur verhältnismäßig, sondern sollte für alle Menschen, die nicht völlige EgoistInnen sind, ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein.

2. Genau weil es Impfversagen gibt, ist es aus den oben genannten Gründen wichtig, dass ein möglichst großer Anteil der Bevölkerung geimpft ist. Die Masern-Impfung wirkt lt. Robert-Koch-Institut bei einmaliger Gabe zu 95 Prozent, bei zweimaliger Gabe zu 99 Prozent. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/Impfen/MMR/FAQ-Liste_Masern_Impfen.html Die fehlenden fünf bzw. ein Prozent sind darauf angewiesen, dass diejenigen zur Impfung gehen, bei denen er wirkt, weil damit das Risiko sinkt, dass sich Erreger verbreiten.

3. Die sogenannten „Impf-Masern“, die bei 5 Prozent der Geimpften als mögliche Begleiterscheinung auftreten können, sind nicht infektiös. Es gibt keine nachgewiesene Infektion durch den Masern-Impfstoff. „Gesundheitsschutz aller Kinder“ schließt eine Impfung aller Kinder vor Besuch einer öffentlichen Einrichtung ein, wofür ich mich auch einsetze.

Mit freundlichen Grüßen
Jan Korte

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