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Jamila Anna Schäfer
BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN
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Frage von Annika B. •

Wie stehen Sie zur Kürzung der Vergütung der ambulanten Psychotherapie?

Am 12.03. wurde auf Betreiben des GKV-SV beschlossen das Honorar für PsychotherapeutInnen um 4,5% zu kürzen ab Quartal 2/2026. Die Versorgung der psychisch erkrankten Menschen droht sich dadurch zuverschlechtern, da Praxen aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein könnten, sich aus der Versorgung von gesetzlich Versicherten zurück zu ziehen. Ambulante Psychotherapeuten unterstützen maßgeblich die gesamtgesellschaftliche Resilienz und arbeiten damit (Folge-)Kosten senkend. Studien zeigen, dass jeder in Psychotherapie investierte Euro erhebliche Folgekosten einspart. Eine Analyse der Techniker Krankenkasse beziffert die Kosten-Nutzen-Relation auf etwa 3,26 : 1 – jeder investierte Euro führt also im Durchschnitt zu Einsparungen von mehr als drei Euro durch geringere Krankengeldzahlungen, weniger stationäre Behandlungen und reduzierte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen. Wie stehen Sie dazu und unterstützen Sie uns PsychotherapeutInnen damit wir eine angemessene Vergütung bekommen?

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Antwort von BÜNDNIS 90/­DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ihre Sorge teilen wir ausdrücklich: Die geplante Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen ist vor dem Hintergrund der bereits heute bestehenden Versorgungslücken gesundheitspolitisch höchst problematisch. Nach dem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 11. März 2026 soll die Vergütung ab dem 1. April um 4,5 Prozent sinken. Es ist schwer nachvollziehbar, dass ausgerechnet Psychotherapeut*innen künftig geringere Honorare für die Behandlung gesetzlich Versicherter erhalten sollen. Psychotherapeutische Arbeit muss verlässlich und angemessen finanziert werden. Das ist wichtig für alle Betroffenen, aber natürlich auch für Sie als Psychotherapeut:innen und unsere gesamte Gesellschaft.

Grundsätzlich sind Honorarvereinbarungen Teil der ärztlichen Selbstverwaltung – und es ist richtig, dass diese nicht unmittelbar politisch festgelegt werden. Eine direkte Einflussnahme ist daher weder vorgesehen noch sinnvoll. Gleichwohl äußern wir uns als Bündnis 90/Die Grünen zu dieser Entwicklung sehr kritisch.

In einer Situation, in der der Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung kontinuierlich steigt, Wartezeiten für Patient*innen vielfach unzumutbar lang sind und viele Praxen unter erheblichem wirtschaftlichem Druck stehen, sendet eine pauschale Honorarkürzung ein fatales Signal. Wenn Praxen wirtschaftlich unter Druck geraten und Fehlanreize zulasten gesetzlich Versicherter entstehen, wird die Versorgung insgesamt gefährdet.

Was es stattdessen braucht, sind nachhaltige Reformen und strukturelle Verbesserungen. Pauschale Kürzungen tragen nicht dazu bei, bestehende Fehlsteuerungen oder finanzielle Schieflagen im Gesundheitssystem zu beheben.

Die aktuellen gesellschaftlichen Krisen führen zu einem spürbaren Anstieg psychischer Belastungen – besonders bei Kindern und Jugendlichen. Das bestehende Hilfesystem stößt vielerorts bereits an seine Grenzen und wird der wachsenden Nachfrage zunehmend nicht gerecht. Zugleich sind die Zugänge oft mit hohen Hürden verbunden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen in psychischen Krisen monatelang auf Unterstützung warten müssen und die Suizidzahlen weiterhin Anlass zur Sorge geben. Unser Ziel ist klar: niedrigschwellige, bedarfsgerechte und passgenaue Angebote für alle Menschen, die Hilfe benötigen. Eine grundlegende Reform der Bedarfsplanung ist längst überfällig.

Als Grüne Fraktion setzen wir uns weiterhin mit Nachdruck für verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen, eine bessere Versorgung und eine angemessene Finanzierung der Psychotherapeut*innen – auch in Weiterbildung – ein. Psychische Gesundheit darf nicht vom Versicherungsstatus abhängen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen,

Jamila Schäfer

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