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Jakob Hahn
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Frage von Jörg E. •

Frage an Jakob Hahn von Jörg E. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Hahn,

als Landesbeamter und ver.di-Mitglied zunächst vielen Dank für Ihre Worte zur Wochenarbeitszeit, mich interessiert in diesem Zusammenhang Ihre Position zu zwei weiterenFragen:

Als Ausgleich für die hohen Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München wird für Beschäftigte des Freistaat Bayerns die "Ergänzende Fürsorgeleistung" (Ballungsraum- oder München-Zulage genannt) bezahlt. Diese beträgt für die Beschäftigten des Freistaats Bayern seit ihrer Einführung 75 EUR. Wie stehen Sie dazu, die Ballungsraumzulage an die allgemeine Einkommensentwicklung anzupassen, so wie dies bei den Arbeitnehmern der Landeshauptstadt München der Fall ist?

Wie stehen Sie dazu, dass auch im klassischen hoheitlichen Bereich der Justiz vermehrt Privatisierungstendenzen zu beobachten sind (Aufgaben des Gerichtsvollziehers sollen von sogenannten "beliehenen" Unternehmern wahrgenommen werden; Betrieb von Justizvollzugsanstalten; Übertragung von Aufgaben des Nachlassgerichts auf die Notare)?

Mit freundlichen Grüßen

Jörg Egerer

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Egerer,

vielen Dank für ihre Fragen.
Die "München-Zulage" stand, wie sie vermutlich wissen, im Jahr 2000 stark unter politischem Beschuss, als die CSU-Staatsregierung diesen abschaffen wollte. Alle Münchner Rathausfraktionen (einschließlich der CSU selbst) gingen damals erfolgreich auf die Barrikaden. Ich erachte die Ballungsraumzulage als richtigen und sinnvollen Ausgleich für die enormen Lebenshaltungskosten in unserer Stadt. Der Grundbetrag von 75 EUR wurde Anfang der 90er festgesetzt und ich erachte es für sinnvoll diesen an die seitdem gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.

Privatisierungen in der Justiz stehe ich abgeneigt gegenüber, da die Rechtssprechung ein hoheitliche Aufgabe ist. Insbesondere die Privatisierung von Justizvollzugsanstalten ist in hohem Maße gefährlich. Es kann nicht im gesellschaftliche Interesse sein, dass Unternehmen einen Wettbewerb darum führen, wer Häftlinge am günstigsten verwahrt. In den USA, wo es bereits eine beträchtliche Anzahl privater Gefängnisse gibt, kommt es sogar vor, dass eine Gefängnislobby die Regierung dazubringt Strafgesetze zu verschärfen, mit dem Ziel möglichst viele Menschen möglichst lange inhaftieren zu können. Solchen Negativbeispiele will ich nicht folgen. Eine unabhängige Rechtssprechung ist ein Grundpfeiler unserer Gesellschaft und sie muss es auch bleiben.
Mit freundlichen Grüßen

Jakob Hahn