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Jakob Blankenburg
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Frage von Ursula G. •

Können Sie sich um die Rückführung von Maja T. bemühen. Ihr Leben ist in dem ungarischen Gefägnis bedroht! Mit freundlichen Grüßen, Ursula G.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
ich wende mich heute mit einer dringenden Bitte an Sie. Es geht um die non-binäre Antifaschist:in Maja T., die sich seit mehr als einem Jahr in ungarischer Haft befindet, in einem Land, in dem Rechtsstaatlichkeit nicht mehr existiert. Maja T. ist dort unter Haftbedingungen gefangen, die laut internationalem Recht Folter gleichen und ihre Menschenrechte massiv verletzen – so ist Maja T. seit einem Jahr beispielweise nahezu 24 Stunden isoliert. Dies ist nicht nur eine humanitäre Katastrophe, sondern auch ein Skandal, der unsere gemeinsame Verantwortung betrifft.
Maja T. protestiert für eine sofortige Rückführung nach Deutschland mit der Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren seit nunmehr 26 Tagen mit dem äußersten Mittel des Hungerstreiks. Maja T. ist mittlerweile sehr geschwächt und ist am 01.07. in ein Krankenhaus nahe der rumänischen Grenze verlegt worden. Die Situation ist lebensbedrohlich.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau G.

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Fall von Maja T.

Die Situation von Maja T. in Ungarn verfolgen wir mit großer Sorge. Seit über einem Jahr befindet sich Maja T. unter schwierigsten Bedingungen in Isolationshaft. Besonders besorgniserregend sind die Berichte über systematische medizinische Vernachlässigung und die Verweigerung unabhängiger Versorgung. Dass Maja T. aus Verzweiflung sogar einen Hungerstreik begonnen hat, zeigt, wie dramatisch die Situation inzwischen ist. Aus meiner Sicht ist es völlig inakzeptabel, dass Ungarn als EU-Mitgliedstaat solche Zustände duldet und grundlegende Menschenrechte sowie europäische Rechtsnormen offenkundig missachtet.

Das Europäische Parlament hat im Jahr September 2018 mit 2/3-Mehrheit ein Verfahren gem. Art. 7 EUV gegen Ungarn wegen der eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung von Grundwerten eingeleitet. Gestützt wurde dies auf einen Bericht, wonach eine systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn herrsche. Dabei wurden insbesondere eine Schwächung des Verfassungs- und Justizsystems und Verstöße gegen die Rechte von Minderheiten in den Blick genommen.

In einem Bericht vom September 2022 hat das Europäischen Parlament erneut festgestellt, dass es „zu einem Zerfall der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte in Ungarn“ gekommen sei. Dabei wurde erneut die mangelnde Unabhängigkeit der Justiz in Ungarn angeprangert.

Die Europäische Union hat dem nicht tatenlos zugesehen. Im Jahr 2022 hat die EU-Kommission wegen mutmaßlicher Verstöße Ungarns gegen die Rechtsstaatlichkeit ein Verfahren gemäß der genau für solche Situationen neu geschaffenen sog. Rechtsstaatlichkeitskonditionalität eingeleitet. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung Ungarns durch die EU in Milliardenhöhe zunächst zurückgehalten und teilweise endgültig gekürzt. Dieses Verfahren wurde ausdrücklich insbesondere auf Mängel bei der Unabhängigkeit der Justiz gestützt. Die EU hält hier den Druck weiter aufrecht, noch immer sind mehrere Milliarden Fördermittel gesperrt.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überstellung von Maja T. nach Ungarn in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt. Maja T. muss umgehend nach Deutschland zurückkehren, um hier ein faires, rechtsstaatliches Verfahren zu erhalten – so wie es allen Staatsangehörigen zusteht.

Wir setzen uns deshalb verstärkt dafür ein, dass das Thema auf höchsten Ebenen diskutiert wird, um die Gesundheit und Würde von Maja T. zu schützen. Für uns ist klar: die Europäische Union darf nicht länger wegsehen, wenn eines seiner Mitgliedstaaten gegen unsere gemeinsamen Werte verstößt.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Blankenburg

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