Hi, war die DDR nun ein Unrechtsstaat oder nicht?
Sehr geehrte Frau Bernhardt,
so wie ich die DDR kennengelernt habe, habe ich eine ganz bestimmte Meinung. Das heißt allerdings nicht, dass alle Staatsangehörigen ebenfalls Kriminelle waren.
Die DDR war kein Rechtsstaat. Grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie Gewaltenteilung, freie und unabhängige Wahlen, eine unabhängige Justiz sowie der Schutz von Freiheits- und Bürgerrechten waren nicht gewährleistet.
Den Begriff „Unrechtsstaat“ würde ich dennoch mit Bedacht verwenden. Er ist kein eindeutig definierter juristischer Begriff und wird häufig als pauschales politisches und moralisches Urteil über einen gesamten Staat und seine Gesellschaft verstanden.
Mir ist wichtig, beides auseinanderzuhalten: Die politischen und rechtsstaatlichen Defizite der DDR müssen klar benannt und das begangene Unrecht darf nicht relativiert werden. Gleichzeitig darf daraus aber nicht die Vorstellung entstehen, das Leben der Menschen in der DDR sei insgesamt „Unrecht“ gewesen. Millionen Menschen haben dort gelebt, gearbeitet, Familien gegründet, Freundschaften gepflegt und sich ihren Alltag aufgebaut. Diese persönlichen Lebensleistungen verdienen Anerkennung, unabhängig davon, wie man das politische System der DDR bewertet.
Deshalb lautet meine Antwort: Die DDR war kein Rechtsstaat und hat vielfach Unrecht begangen. Ob man sie deshalb als „Unrechtsstaat“ bezeichnet, ist eine politische und gesellschaftliche Bewertung – keine juristisch eindeutig definierte Kategorie. Ich halte es für sinnvoller, konkret über die fehlenden rechtsstaatlichen Strukturen, die politischen Repressionen und die tatsächlichen Unrechtsmaßnahmen zu sprechen, statt Menschen und ihre Lebensgeschichte pauschal mit dem Staat gleichzusetzen.

