Irene Mihalic
Irene Mihalic
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Hannes A. •

Frage an Irene Mihalic von Hannes A. bezüglich Innere Sicherheit

Hallo Frau Mihalic,

ich bin beruflich als studierter Dipl.-Ing. bei der Feuerwehr tätig und engagiere mich ehrenamtlich.Genau so gerne bin ich in meiner Freizeit Sportschütze und Jäger und nehme momentan wahr, dass von Waffengegnern versucht wird, mit falschen Statistiken, absurden Vorschlägen und Pauschaldiskriminierungen ganzer Gruppen von Sportschützen und Jägern die Freiheit des Bürgers einzuschränken.
Zur Verdeutlichung der momentanen Diskussion möchte ich Ihnen eine Parallele von den Sportschützen zu den Polizeibeamten, die ebenfalls Zugang zu Waffen haben,darlegen.
Polizeibeamte dürfen diese übrigens im Gegensatz zu den Sportschützen auch in Ihrer Freizeit (geladen) führen. Der Sportschütze darf sie nicht mal ungeladen führen.
Es kommt bei Polizeibeamt(-innen) hin und wieder zu Selbstmorden und Fremdtötungen/ Morden mit der eigenen Dienstwaffe. Mehrere Selbsttötungen von Pol.-beamten ereigneten sich in meinem persönlichen Umfeld des Sports, als erfolgreiche Ju-Jutsu-Trainer, tolle Sportskameraden, sich selbst mit der eigenen Dienstwaffe töteten.

- Stufen Sie aufgrund dieser Taten deshalb ALLE Polizeibeamt(-innen) als potentielle (Selbst-)Mörder ein?
- haben Sie sich in Ihrer aktiven Dienstzeit auf der A4 um Köln herum als potentielle Selbstmörderin oder Mörderin gefühlt?
- Hätten Sie sich gerne so von Waffengegnern bezeichnen lassen?
- Würden Sie es begrüßen, wenn man pauschal alle Polizeibeamte als potentielle Selbstmörder oder Mörder bezeichnen würde? Ich jedenfalls nicht, man erinnere sich an die Diskussion bei Soldaten.

Bei der scheinbaren Pseudoargumentation der Waffengegner ist es Zeit zum Handeln und zum Widerlegen der falschen Statistiken und der sinnfreien Diskussion jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit. Ich selbst möchte mich jedenfalls auch nicht so bezeichnen lassen und möchte auch weiterhin die Bürgerrechte und Freiheiten in diesem Staat haben und wahrnehmen.

In Erwartung Ihrer Antworten verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Hannes Adam

Irene Mihalic
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Adam,

ich weiß nicht, wer Sie als potentiellen Mörder oder Selbstmörder bezeichnet hat. Das ist nicht meine Art der politischen Kommunikation und Diskussionsführung und deshalb verstehe ich nicht ganz warum Sie versuchen, die Verantwortung für solche Diffamierungen bei mir abzuladen.

Dennoch werde ich auf die Aspekte Ihrer Anfrage eingehen: Die Parallele zwischen Polizeibeamt*innen und privaten Waffenbesitzer*innen, die Sie versuchen zu ziehen, ist keine. Anders als Jägerinnen und Jäger sowie Sportschützen, sind Polizeibeamt*innen Träger*innen des staatlichen Gewaltmonopols und werden als solche mit Schusswaffen für den Dienst ausgestattet. Das Führen von dienstlich zugewiesenen Schusswaffen außerhalb des Dienstes ist an enge Voraussetzungen geknüpft. Dazu gibt es entsprechende Regelungen in Bund und Ländern. Da wir beide aus Nordrhein-Westfalen kommen, habe ich Ihnen als Beispiel den entsprechenden Erlass hier beigefügt: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=13205&ver=8&val=13205&sg=0&menu=1&vd_back=N

Ich persönlich unterscheide nicht, ob bei der Begehung von Straftaten, bis hin zu vorsätzlichen Tötungsdelikten, Menschen durch den Einsatz von legal oder illegal erworbenen Schusswaffen zu Opfern wurden. Deshalb geht es mir insgesamt darum, die Zahl der im Umlauf befindlichen einsatzfähigen Schusswaffen in privatem Besitz deutlich zu begrenzen. Dazu dient z.B. auch die örtlich getrennte Lagerung von Schusswaffen und Munition.

Noch ein Wort zu den Statistiken: Die Zahlen, auf die ich mich aktuell bei der Forderung bezog, stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage, die Sie sicherlich kennen. Doch Sie könnten Recht haben, wenn Sie diese Zahlen in Zweifel ziehen. So nennt die Bundesregierung z.B. in ihrer Antwort auf Frage 26 insgesamt 18 Opfer von Tötungsdelikten seit dem Jahr 2000. Die Zahl stammt aus Meldungen des Sondermeldedienstes "Waffen- und Sprengstoffsachen" des BKA, welche den Hinweis "Sportschütze" enthielten. Die Bundesregierung weist gleichzeitig darauf hin, dass es auf Bundesebene, im Zusammenhang mit der Ermittlung von Straftaten, keine statistische Erfassung des dem Besitz der Waffe zugrunde liegenden Bedürfnisses (z.B. "Sport") gibt. Die von der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen genannte Zahl von 18 Todesopfern ist jedoch unrealistisch. Denn schon die Opferzahlen der Amokläufe von Winnenden und Erfurt sind deutlich höher. Selbstverständlich werden wir versuchen herauszufinden, woher diese Diskrepanz kommt.

Mit freundlichen Grüßen,
Irene Mihalic

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