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Ingo Wellenreuther
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Frage von Marco H. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Marco H. bezüglich Recht

Hallo Herr Wellenreuther,

mich interessiert ein Rechtsstreit aus RLP. Es geht um ein Urteil, gesprochen vom OLG Koblenz 1. Senat Familie (Az: 13 UF 32/17) vom 14.02.17.

Einen Link übersende ich Ihnen hiermit:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentenanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE242742017&doc.part=L

Nun zu meinem Anliegen:

Ich möchte keine Bewertung des Urteils vornehmen, sondern lediglich auf die Rn58 verweisen und von Ihnen eine Erklärung erbitten, wie denn diese Aussage zu interpretieren ist und was Ihnen selbst davon -tatsächlich-
bekannt ist? Des Weiteren interessiert mich, ob Sie auf bundespolitischer Ebene diesen Sachverhalt zur Debatte stellen und wann Sie ggf. einen Untersuchungsausschuss einleiten werden? Die Voraussetzungen dafür sind nach Ansicht vieler Experten gegeben. Wie sehen Sie das?
Wie konnte es eigentlich zu diesem Rechtsbruch kommen und wann wird die rechtsstaatliche Ordnung wieder hergestellt sein?

Vielen Dank.

Hier noch die von mir avisierte Aussage:

"Zwar hat sich der Betroffene durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, 14 Abs. 1 Nr. 1, 2 AufenthG strafbar gemacht. Denn er kann sich weder auf § 15 Abs. 4 Satz 2 AufenthG noch auf § 95 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 31 Abs. 1 GFK berufen. Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, das mir bis dato noch nicht bekannt war. Für einige Ihrer Fragen bin ich allerdings der falsche Ansprechpartner.

Meine persönliche Meinung zur Flüchtlingspolitik habe ich sowohl öffentlich gemacht als auch in der Bundestagsfraktion in Anwesenheit der Kanzlerin vorgetragen. Beim CDU-Bundesparteitag Ende 2015 habe ich einen Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut formuliert: „Die geltende Rechtslage anwenden. Das bedeutet: Personen, welche aus einem sicheren Herkunftsland oder über einen sicheren Drittstaat illegal nach Deutschland einreisen wollen, müssen schon an der Grenze abgewiesen werden. Begründung: Vom CDU Bundesparteitag aus Karlsruhe als „Residenz des Rechts“ muss die klare Botschaft ausgehen, dass die CDU in der Flüchtlingspolitik bestehendes Recht anwenden und durchsetzen wird.“

Leider hat sich für diesen Antrag keine Mehrheit gefunden.

Ich bin überzeugt davon, dass für die Zukunft der CDU der Umgang mit der zentralen Frage der Migration mit allen ihren Aspekten entscheidend sein wird. Es wäre ein Irrweg, an den alltäglichen Problemen, Sorgen und Erfahrungen der Bürger vorbei Politik zu machen.

Nicht die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen oder der Traum von der Bürgerversicherung treiben die Deutschen in die Stimmenthaltung oder zur AfD. Es ist vielmehr die Angst vor der Selbstaufgabe des Staates und die Sorge um den Bestand dessen, was man im weitesten Sinne Heimat nennt. Wir müssen diese Befindlichkeiten jetzt mit Taten entkräften.

Mit freundlichen Grüßen
Ingo Wellenreuther