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Ingo Wellenreuther
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Frage von Winfried W. •

Frage an Ingo Wellenreuther von Winfried W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

es ist eine erwiesene Tatsache, daß Menschen, die sich beobachtet fühlen, anders verhalten als jene, die sich unbeobachtet wähnen. Und zwar völlig unabhängig davon, ob sie tatsächlich überwacht werden. Grundrechte wie das Post- und Fernmeldegeheimnis, aber auch das vom BVerfG etablierte Recht auf informationelle Selbstbestimmung sollen nicht nur Daten schützen, sondern auch verhindern, daß sich Bürger aus Angst vor Überwachung unfrei verhalten.

Die Befürworter der VDS behaupten nun, die Verfassungsmäßigkeit sei gewährleistet, weil die Daten ja ohne Verdacht überhaupt nicht vom Staat engesehen würden. Dabei vergessen Sie leider den oben genannten Effekt, daß die Verhaltensänderung der Bürger schon mit dem Gefühl der Überwachung einsetzt. Es spielt also keine Rolle, ob der Staat die Daten der Bürger auswertet oder nicht. Mit dem Gesetz der VDS weiß der Bürger, daß seine Daten aufgezeichnet werden und wird sein Kommuikationsverhalten dahingehend ändern, nur keinen Anlaß zu liefern, der das Interesse des Staates an seinen Daten wecken könnte.

Die Bürger werden bspw. Kontakte zu staatskritischen Menschen vermeiden. Sie werden Mißstände nicht an Behörden oder Journalisten weitermelden, wenn sie Ihrer Anonymität nicht sicher sein können. Die Beeinträchtigung der Freiheit findet also keineswegs erst an dem Punkt statt, an dem der Staat tatsächlich auf die Verbindungsdaten zugreift, sondern bereits mit der Anordnung, die Daten sepichern zu lassen. Bürger, die wirklich frei und unbeobachtet kommunizieren wollen, werden sich künftig wie Kriminelle verhalten müssen, also z.B. unregistrierte Mobiltelefone benutzen oder Kommunikationswege benutzen, die nicht überwacht werden können. Doch damit machen sich selbst unbescholtene Bürger in den Augen der Überwacher wiederum verdächtig und es gerät eine Spirale gegenseitigen Mißtrauens und Überwachens in Gang. Der Bürger wird durch die Überwachungsmaßnahmen systematisch vom Staat kriminalisiert. Was halten Sie von diesen Überlegungen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wacker,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte diese Überlegungen durchaus für interessant, die insbesondere in Ihrem letzten Absatz aufgestellten Thesen gehen mir jedoch eindeutig zu weit. Denn diese Thesen gründen auf der Annahme, dass der Großteil der Bevölkerung sich von den falschen und irreführenden Behauptungen verunsichern lässt, es käme präventiv zu einem (General-)Verdacht gegen alle Bundesbürger und nunmehr müssten alle Bundesbürger befürchten, willkürlich überwacht zu werden. Ich habe diese Behauptungen in meiner Antwort an Herrn Seeland ausführlich widerlegt.

In vielen Gesprächen und Bürgerkontakten vermittele ich mit klaren und sachlichen Argumenten die Tatsachen und belege damit, dass entsprechende Sorgen der Bevölkerung vollkommen unbegründet sind. Ich habe den Eindruck, dass der ganz überwiegende Teil der Bevölkerung dies versteht. Aus diesem Grund kann ich Ihre Thesen auch nicht teilen.

Ich wäre allerdings sehr dankbar, wenn von mehr Seiten – auch und gerade in der Politik – die Diskussion auf der Grundlage von Tatsachen geführt würde und nicht Ängste geschürt würden.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Wellenreuther MdB