Ingo Stiefler
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Frage von Clemens W. •

Frage an Ingo Stiefler von Clemens W. bezüglich Verkehr

Der Bundesrat hat am 24. September 2004 der 27. Verordnung zur Änderung der StVZO zugestimmt.

Diese Änderung wurde vorgenommen, um im Kern die Steuervergünstigungen für Besitzer von schweren Geländewagen abzuschaffen.

Durch einen bislang völlig legalen Trick war es möglich, diese Fahrzeuge, die schwerer als 2,8 Tonnen sind, als Kombinationsfahrzeuge zuzulassen und damit der ungünstigeren emissionsabhängigen Besteuerung zu entgehen.

Durch den nun aufgehobenen Paragraphen 23 Absatz 6a der StVZO ergeben sich aber auch weitreichende Folgen für die Besitzer von Reisemobilen. Hier sollen zukünftig alle Fahrzeuge ohne Gewichts-Obergrenze nach Emission besteuert werden.

Das bedeutet, daß die Steuer für die Wohnmobile um bis zu 500%, in Einzelfällen sogar bis zu 1000% ansteigt.

Dies ist für mich nicht nachvollziehbar. I.d.R. handelt es sich bei Wohnmobilen um Fahrzeuge, die auf Basis von Nutzfahrzeugen bzw. Klein-LKW aufgebaut sind. So wird z.B. ein Mercedes Sprinter, der 60.000km/Jahr zurücklegt und nicht als Wohnmobil zugelassen ist, kostengünstig nach Gewicht versteuert, dasselbe Fahrzeug mit Wohnmobilzulassung und einer Jahresfahrleistung von 2000 - 5000 km wird jedoch nach Hubraum versteuert und ist dadurch deutlich teurer.

Gerade Familien, die sich keine Hotelurlaube leisten können und sich so ein Fahrzeug vom Mund abgespart haben, werden durch diese Regelung oft gezwungen sein, diese kostengünstige Urlaubsmöglichkeit aufzugeben.

Wie stehen Sie zu dieser in meinen Augen äußerst ungerechten Besteuerung und was werden Sie ggf. dagegen tun?

Antwort von
FDP

Hallo,

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich hierzu bereits in einem Antrag (15/5273) Stellung zu Wort gemeldet. Ich kann mich dem nur voll inhaltlich anschließen. Wohnmobile sind mit einem Geländewagen nicht vergleichbar. Während diese quasi täglich zum Einsatz kommen und der überhöhte Verbrauch die Umwelt belastet, kommen Wohnmobile nur gelegentlich zum Einsatz. Verbrauch und Emmissionen sind bei Wohnmobilen dem Verwendungszweck durchaus angemessen. Eine "Strafsteuer" für Wohnmobile ist daher völlig absurd
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Der Antrag im Wortlaut:
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FDP: Höhere Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen verhindern
Finanzen/Antrag
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will, dass Wohnmobile und ähnliche Fahrzeuge über 2,8 Tonnen Gewicht nicht wie Geländewagen, Großraum- Limousinen und Kleinbusse besteuert werden. In einem Antrag (15/5273) schreibt die Fraktion, dass im Mai eine Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung in Kraft tritt, durch die das bisherige Steuerprivileg für schwere Geländewagen mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen abgeschafft wird. Die Frage, ob sich daraus auch eine Änderung bei der Kfz-Besteuerung von Wohnmobilen ergibt, sei umstritten und sollte gesetzlich klargestellt werden. Bei der politischen Diskussion um Privilegien der Kfz-Steuer sei es immer nur um die schweren Geländerwagen, nicht aber um Wohnmobile gegangen. Daher sieht die Fraktion keine Rechtfertigung dafür, bei Wohnmobilen die Kfz-Steuer "schleichend" zu erhöhen. Bei Wohnmobilen sei eine Besteuerung nach dem Gewicht angemessen, schreiben die Abgeordneten. Sie dienten nicht nur der Personenbeförderung, sondern auch der Beförderung von Gütern und hätten häufig ein Lkw-Fahrgestell.

Schönes WE noch
MfG
Ingo Stiefler