Antwort 03.08.2017 von Ingo Gädechens CDU
(...) Der Versorgungsausgleich dient dem Zweck, die verschieden hohen Versorgungsanwartschaften, die die Ehepartner während der Ehe erworben haben, auszugleichen. Er ist geprägt von dem Grundsatz der mit der Scheidung bewirkten sofortigen und endgültigen Trennung der beiden Versorgungsverläufe. (...)

