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Frage von Markus H. •

Frage an Ingo Friedrich von Markus H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedreich

Bei meinen Recherchen zum Vertrag von Lissabon bin ich auf folgende Fragen gestoßen, die ich gerne an Sie als Mitglied des Grundrechtekonvents weitergeben möchte:

1. Besetzung des EuGH
Im Art. 20 GG steht, dass die vom Volke ausgehende Staatsgewalt u.a. durch die Rechtsprechung ausgeübt wird.
Bei der Besetzung des BVG wird diesem Artikel Rechnung getragen, indem die Hälfte der Verfassungsrichter vom Bundestag ernannt werden. Die andere Hälfte wird vom Bundesrat ernannt. An der Zusammensetzung des BVG sind also immerhin 16 Länderregierungen und ca. 600 Volksvertreter beteiligt.
Der Vertrag von Lissabon sieht für die Besetzung des Europäischen Gerichtshofes vor, dass die Mitglieder des Gerichts „von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden.“
Die Exekutive setzt also Vertreter der Judikative ein.
Widerspricht das nicht der im GG definierten Volkssouveränität und dem Prinzip der Gewaltenteilung ?

2. Schutz der Menschenwürde
Wie im GG gilt in der EU-Grundrechtecharta die Menschenwürde als unantastbar.
Während das GG hinzufügt „Sie (die Menschenwürde) zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt“, heißt es in der Charta schlicht: „Sie ist zu achten und zu schützen“.
Laut GG der BRD müssen die Staatsgewalten demnach die Menschenwürde des Einzelnen garantieren.
Diese Garantien sucht man in der Charta vergeblich.

Macht die BRD, wenn der Vertrag von Lissabon rechtskräftig wird, nicht einen Rückschritt hinter das Grundgesetz?

Für die Mühe, die sie sich machen um meine Fragen zu beantworten bedanke ich mich bereits jetzt sehr herzlich!

Gruß
Markus Helmreich

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Helmreich,

ich bedanke mich recht herzlich für Ihr Interesse am Prozess der Europäischen Integration.

Mein geschätzter Kollege Herr Markus Ferber, MdEP hat Ihre Fragen bezüglich des Vertrages von Lissabon bereits auf seiner Seite von Abgeordnetenwatch umfassend und kenntnisreich beantwortet. Seinen Ausführungen kann ich mich rundweg anschließen.

Mit besten Grüßen

Ihr
Dr. Ingo Friedrich, MdEP