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Ines Strehlau
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Ines Strehlau von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag,

Nachfrage zu Klima-Demo und Grundgesetz: Warum hatten Sie nicht den Artikel 2 GG erwähnt?
Laut Spiegel Nr. 44 vom 27.10.2018,. S. 118, „In der Badewanne“ wurde das Verhalten der Bundesregierung beim Klimaschutz in der Klageschrift als „unzulässiger Eingriff in das Grundrecht
auf Leben und Gesundheit“ begründet. Wären Jugendliche klageberechtigt, hätten sie bessere Erfolgschancen als die Erwachsenen. Grund: Die junge Generation wird noch schlimmere Folgen der Erderwärmung erleben.

Bei dem Kollidieren der Grundrechte Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 7 GG Bildungsauftrag als Grundlage für die Schulgesetze mit der Schulpflicht hat das Rechtsgut „Leben und körperliche Unversehrtheit“
den höheren Wert als die Schulpflicht. Trotzdem muss und kann auch eine Lösung gefunden werden, die beide Rechtsgüter schützt.
Lösungsvorschlag: An jedem Freitag werden nur die Schulen eines Bundeslandes "bestreikt".
Beispiel: Am ersten Freitag eines Monats die Schulen in Berlin, am zweiten Freitag die Schulen in Bayern.
Bei 16 Bundesländern wären das ungefähr jährlich 3 "Streiktage" in jeder Schule. Diese Zahl könnte sich geringfügig erhöhen, wenn bei einem besonderen Anlass - Beispiel: klimaschädlicher Gesetzentwurf - in allen Bundesländern gleichzeitig " gestreikt werden muss.
WAS HALTEN SIE DAVON?

Vorteile: In jeder Woche wird die Öffentlichkeit erreicht. Sanktionen wie Nichtversetzungen oder Geldbußen können mit Aussicht auf Erfolg beim Verwaltungsgericht angefochten werden und würden dann unterbleiben. Ein großes Risiko für Friday for Future gäbe es nicht mehr.

Mit freundlichen Grüßen
G. R.

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Antwort ausstehend von Ines Strehlau
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