
(...) Zum einen gibt es das Landesgleichstellungsgesetz. Damit können wir die berufliche Gleichstellung von Frauen nicht nur im öffentlichen Dienst, sondern auch in Unternehmen des Landes Berlin und Betrieben mit Landesbeteiligung direkt festschreiben, auch wenn sie privatwirtschaftlich organisiert sind. Zum anderen stehen uns als Steuerungsmittel die öffentliche Auftragsvergabe und Wirtschaftsförderung zur Verfügung. (...)