(...) Juni 2009 konnte im Ministerrat dazu eine Kompromisslösung gefunden werden. Danach ist es nach Artikel 22a des Kompromisstextes den einzelnen Mitgliedsstaaten möglich, zum Zeitpunkt der Verordnung geltende, strengere nationale Regelungen uneingeschränkt beizubehalten und mindestens in bestimmten Bereichen – darunter auch das Schächten – auch zukünftig strengere Regeln zu erlassen. (...)
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