
(...) Der Einsatz mobiler Schlachtstätten ist denkbar, wenn diese als externe Bestandteile zugelassener Schlachtstätten fungieren. (...) Vor dem Hintergrund der in den vergangenen Monaten in der KOM-Arbeitsgruppe Veterinärrecht geführten Beratungen besteht eine realistische Aussicht, eine den deutschen Belangen gerecht werdende gemeinschaftsrechtliche Regelung zu erreichen. (...)