(...) Sollten sich die Gerüchte bestätigen, dann kann von Chancengleichheit unter den Endabnehmern nicht mehr ausgegangen werden, da das Prinzip „first come -first served“ bei einer Versteigerung nicht gelten würde. (...) An ein- und zweistelligen Domainnamen sind wohl eher Unternehmen interessiert, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die mit zwei Buchstaben abgekürzt werden können. Die Verbraucher dürften hier nur am Rande betroffen sein. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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