(...) Sollten sich die Gerüchte bestätigen, dann kann von Chancengleichheit unter den Endabnehmern nicht mehr ausgegangen werden, da das Prinzip „first come -first served“ bei einer Versteigerung nicht gelten würde. (...) An ein- und zweistelligen Domainnamen sind wohl eher Unternehmen interessiert, die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die mit zwei Buchstaben abgekürzt werden können. Die Verbraucher dürften hier nur am Rande betroffen sein. (...)
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