
(...) Die Verbraucher können also spätestens seit diesem Zeitpunkt auch ohne feste Packungsgrößen die Preise von Erzeugnissen fundiert beurteilen und miteinander vergleichen. Im europäischen Fertigpackungsrecht wird zudem weiterhin dafür gesorgt, dass die Verbraucher nicht durch Mogelpackungen irregeführt werden (Täuschungsverbot) und dass sie jederzeit erkennen können, wie viel die tatsächliche Füllmenge einer Packung beträgt. (...)