
Das Abfallrecht des Bundes und der Länder enthält keine Vorschriften, welche die Entnahme von Abfällen aus Containern als Diebstahl unter Strafe stellen. Die Strafbarkeit solcher Handlungen ist ausschließlich nach den einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu den Eigentumsdelikten, insbesondere nach § 242 StGB (Diebstahl), zu beurteilen. (...)

