
(...) Sie haben recht, wenn Sie eine verbindliche gesetzliche Regelung für den Fall entscheidungsunfähiger Patienten anmahnen. Derzeit liegt lediglich ein BGH-Urteil zur Rechtmäßigkeit, Verbindlichkeit und zu den Grenzen von Patientenverfügungen vor. Das ändert nur wenig an der Rechtsunsicherheit für die Betroffenen in der Praxis. (...)