Frage an Ilse Aigner von Armin A. bezüglich Verbraucherschutz
Liebe Frau Aigner,
Sie sagen, dass es unrealistisch ist, für alle Zutaten bei einem Fertiggericht den Herkunftsnachweis zu führen. Wieso ist das aber bei Biolebensmittel möglich? Falls es tatsächlich in manchen Fällen nicht möglich oder aus Kostengründen nicht erwünscht ist, könnte dann die Kennzeichnung nicht "Herkunft nicht nachgewiesen" lauten?
Herzliche Grüße,
Armin Aulinger
Weitere Fragen an Ilse Aigner

Wenn Sie weitere Fragen zu meiner bereits veröffentlichten Antwort haben, bitte ich Sie, sich aus den bereits genannten Gründen direkt an die Verwaltung des Bayerischen Landtags unter informationsstelle@bayern.landtag.de zu wenden

Der Ältestenrat besteht neben mir aus 17 weiteren Abgeordneten aller im Landtag vertretenen Fraktionen und ist ein Koordinierungsorgan für die parlamentarische Arbeit.

2. Die Kürzungen der monatlichen Kostenpauschale nach Art. 7 Bayerisches Abgeordnetengesetz ordne ich grundsätzlich nicht an. Diese werden selbständig durch die Landtagsverwaltung anhand der Anwesenheits- bzw. Abstimmlisten vorgenommen.

Für mich ist es eine große Ehre, mit dem höchsten Deutschen Amt in Verbindung gebracht zu werden.
Nachdem die Wahl aber erst in zwei Jahren ist, möchte ich mich aus Respekt vor dem Amt und dem Amtsinhaber zu den Spekulationen nicht äußern.