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Frage von Johannes K. •

Frage an Ilse Aigner von Johannes K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

jedes mal wenn ich bei einer ec-Kartenzahlung eine Unterschrift leisten muss, bekomme ich am Kassenzettel eine ziemlich ausführliche Einverständniserklärung vorgelegt, die mich darüber aufklärt, dass meine Daten zwecks möglichem Zahlungsausfall (usw.) gespeichert werden. Dies ist datenschutzrechtlich wahrscheinlich notwendig und an sich ja lobenswert. Aber wer nimmt sich schon die Zeit diese Einverständniserklärung genau durchzulesen wenn an der Kasse hinter einem die „Schlange“ schon ungeduldig wartet? Fast niemand. Und genau das finde ich ausgesprochen bedenklich, denn die Bürgerinnen und Bürger sollten m.E. nicht tagtäglich dazu erzogen werden Dinge zu unterschreiben die sie nicht gelesen haben. Könnten Sie sich vorstellen, gemeinsam mit den Netzbetreiber für die Abwicklung von Kartenzahlungen eine praktikablere und trotzdem datenschutzrechtlich korrekte Lösung zu erarbeiten, die dem tagtäglichen zigtausendfachen Nicht-Lesen-und-Unterschreiben an den deutschen Kassen ein Ende bereitet (zumal bei einer Kartenzahlung mit PIN eine solche Einverständniserklärung offensichtlich nicht notwendig ist)?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kritzinger,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich halte es für einfacher und praktikabler, wenn Sie sich für einen Augenblick die Zeit nehmen, die Einverständniserklärung zu lesen, auch auf die Gefahr hin, dass die anderen Kunden ein wenig mehr warten müssen.

Ihre Einschätzung, wonach der Bürger durch das Verfahren zum blinden Leisten von Unterschriften erzogen werden soll, teile ich nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Ilse Aigner MdB

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