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Hubertus Heil
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Frage von Peter K. •

Frage an Hubertus Heil von Peter K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Guten Tag Herr Hubertus Heil.
Haben Sie den Kommentar, siehe Anhang zur Mehrfachverbeitragung der Direktversicherung, tatsächlich so gegeben?
Wer ist denn die große Bevölkerungsgruppe, die nicht einzahlt?
Und wir Rentnerrinnen und Rentner, die 45 Jahre und mehr gearbeitet haben, dürfen diese mitfinanzieren.
Über eine Info, schön wäre es, von Ihnen Persönlich, würde ich mich sehr freuen.
Freundliche Grüße

Neue Westfälische Titelseite vom 19.11.2019
Hubertus Heil (SPD) Arbeitsminister räumte ein, daß 2004 “Wunden geschlagen” worden seien. Die Kosten für Rückabwicklung seien aber den Krankenkassen nicht zumutbar. Einen kompromentierenderen Kommentar möchte ich mir nicht vorstellen, denn die Verbeitragung ist einem Rentner mit mehr als 45 Beitragsjahren aber sehrwohl zumutbar. Außerdem gibt einen großen Teil in der Bevölkerung, die keinen Beitrag in die allg. Sicherungssysteme einbringen.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Doppelverbeitragung der Direktversicherung.

Ich habe mich lange dafür eingesetzte, dass der als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird.

Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich jüngst darauf verständigt, für Betriebsrenten einen Freibetrag einzuführen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass künftig erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt seit dem 01. Januar 2020 rund 160 Euro monatlich und wird jährlich angepasst.

Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.

Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. Weitergehende Forderungen, insbesondere nach Erstattung in der Vergangenheit bereits gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, würden die gesetzliche Krankenversicherung überlasten und können daher nicht erfüllt werden.

Besonders wichtig ist: Mit der Neuregelung wird der Auf- und Ausbau der betrieblichen Alters-versorgung von einem erheblichen Hemmnis befreit. Der Vorwurf, eine Betriebsrente würde sich wegen der Krankenversicherungsbeiträge nicht lohnen, dürfte so der Vergangenheit angehören.

Herr Kahl, ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten und Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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