
(...) Im Mai vergangenen Jahres urteilte das Kölner Landgericht, dass die Beschneidung eine Körperverletzung ist. Der Arzt, der die Beschneidung vorgenommen hatte, wurde freigesprochen, da er auf Grund der unklaren Rechtslage davon ausgehen konnte, dass der Eingriff erlaubt ist. Auf Grund dieses Urteils entstand große Verunsicherung auf Seiten jüdischer und muslimischer Eltern sowie bei Beschneidern (Mohalim) und Ärzten. (...)