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SPD
• 02.10.2024

Ziel ist es, dass künftig weniger Erwerbseinkommen auf die Hinterbliebenenrente angerechnet wird.

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SPD
• 02.10.2024

Auch ich halte es für richtig, bei Witwen- und Witwerrenten stärkere Anreize für die freiwillige Aufnahme oder die Ausweitung einer bestehenden Erwerbstätigkeit zu schaffen.

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SPD
• 05.09.2024

Die monatlichen Leistungen der Grundsicherung sind im Voraus des Monats zu erbringen, für den ein Anspruch besteht, damit die Deckung der im betreffenden Monat entstehenden Bedarfe sichergestellt werden kann (vgl. § 44 Absatz 4 SGB XII). Die Rente wird hingegen - gleich einem Arbeitslohn - am Ende des Monats, für den der Anspruch besteht, ausgezahlt.

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SPD
• 02.10.2024

Das von Ihnen angesprochene Thema fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern unterliegt dem Bundesministerium der Finanzen (BMF).

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SPD
• 06.02.2025

Anders als bei Versicherungspflichtigen, die nur ihre Rente und vergleichbare Einkommen verbeitragen müssen, werden zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge von freiwillig Versicherten alle Einkommen (also die „gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“) herangezogen.

Frage von Domenik B. • 27.06.2024
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SPD
• 19.03.2025

Leistungsberechtigte, die keine reguläre Arbeit finden, sollen bereits nach geltender Rechtslage an Maßnahmen der Aktivierung und Eingliederung teilnehmen, um ihre individuelle Chance auf eine Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern

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