
(...) Ich freue mich, dass wir viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger durch dieses Gesetz entlasten können und ebenfalls die Angst vor einem Unterhaltsrückgriff durch den Sozialhilfeträger nehmen können. Erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro wird nun auf das Einkommen der Unterhaltsverpflichteten zurückgegriffen. (...)