
(...) Das Thema, das Sie ansprechen, ist in der Tat nicht ganz einfach. In der Regel bekommen Landbesitzer für die Errichtung von Windkraftanlagen auf Ihren Grundstücken eine Standortgebühr von 5000 Euro pro Jahr. Für den etwaigen Zufahrtsweg zu der Windkraftanlage, die ebenfalls nicht mehr für den z.B. landwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden kann, bekommt der Besitzer des Landes ebenfalls eine Entschädigung, in Abhängigkeit der Länge der Wegstrecke. (...)