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Hubertus Heil
SPD
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Frage von H D N. •

Frage an Hubertus Heil von H D N. bezüglich Lobbyismus & Transparenz

Wie stehen Sie zur Einführung einer Neufassung des Imperative Mandat? Dies verpflichtet Mandatsträger / Abgeordneten bindend an die inhaltlichen Vorgaben der ihn gewählten BürgerInnen, deren direkten Willen.
Folgt der Mandatsträger nicht dem entsendenden Wählerwillen, kann der Mandatsträger abgesetzt werden. Diese Gebundenheit steht über “der eigenen Überzeugung“ und der seiner/ihrer Partei/Fraktion.
Dies bedeutet konkret eine entsprechende Änderung von Art. 38 (1) GG., welcher besagt,  dass Abgeordnete nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
Der Begriff Gewissensverpflichtung wurde in der Vergangenheit und bis Dato viel zu oft korrumpiert durch Lobbyisten, unerlaubte Geldzuwendungen usw. .
Auf Bundesebene ist z.Zt. noch das Imperative-Mandat nach Art. 38(1) GG unzulässig.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Nicolay,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich kann die Absichten Ihrer Frage, den Einfluss von Lobbyisten etc. zu reduzieren, gut nachvollziehen und finde es auch wichtig, hier aktiv zu werden, jedoch ist aus meiner Sicht die Lösung eher ein effektives Lobbyregister an Stelle eines imperativen Mandates.

Denn ein Wesensmerkmal unserer Demokratie ist es, dass Einflussnahmen nicht nur möglich, sondern sogar gewünscht sind. Allerdings müssen sie transparent und für alle Bürger nachvollziehbar sein. Politik hinter verschlossenen Türen untergräbt die Glaubwürdigkeit. In Deutschland existiert jedoch immer noch kein verbindliches Lobbyregister. Seit 1972 gibt es lediglich eine freiwillige Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern. Der Informationsgehalt dieser Liste ist jedoch gleich Null.

Aus diesem Grund setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion seit ca. zehn Jahren für die Schaffung eines verbindlichen und effektiven Lobbyregisters ein. Ich freue mich sehr, dass wir nun kurz vor dem Ziel stehen. Das künftige Lobbyregister ist bereits nach der jetzigen Fassung des Koalitionsentwurfs eine deutliche Verbesserung der bisherigen Lage. Allerdings hat die zum Koalitionsentwurf durchgeführte Sachverständigenanhörung vom 1. Oktober 2020 einige kritische Punkte aufgedeckt. Wir müssen uns daher mit dem sog. „exekutiven Fußabdruck“, dem Verhaltenskodex oder dem Ausnahmenkatalog noch mal auseinandersetzen.

Die Idee eines imperativen Mandates scheint aus meiner Sicht zudem nicht die Probleme, die Sie skizzieren, zu lösen, sondern vor allem viele Fragen aufzuwerfen. Wer definiert denn den Wählerwillen? Wie entsteht der Wählerwille? Was folgt daraus?

Als direkt gewählter Abgeordneter für den Wahlkreis 45 (Gifhorn/Peine) stehe ich durchgehend mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Zivilgesellschaft etc. aus meiner Heimat in Kontakt und deren Interessen sind durchaus divers. Als Abgeordneter mit einem freien Mandat, wo ich meinem Gewissen unterworfen bin, wäge ich daher stets auf Basis meines Gewissen, den Interessen meines Wahlkreises und der deutschen Bevölkerung ab. Außerdem mache ich stets deutlich, wofür ich stehe, welche Ziele ich verfolge und auf Grundlage welcher Normen und Werte ich Entscheidungen treffe.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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