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Holger Haibach
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Frage von Thorsten K. •

Frage an Holger Haibach von Thorsten K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Hallo Herr Haibach,

ich bin heute zufällig über eine Abstimmung in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates aus dem Jahr 2007 gestoßen. Sie nannte sich "The dangers of creationism in education (Doc. 11375) Resolution". Dort wurde daraufhin gewiesen, dass die Gefahr besteht, dass der Kreationismus, der ja eine Glaubenseinstellung ist, immer mehr Einzug in den wissenschaftlichen Schulunterricht hält. Die Länder werden aufgefordert, diesem Einhalt zu gebieten. Ohne mich über die Maßen mit diesem Thema beschäftigt zu haben, erscheint mir das Anliegen sinnvoll.

Sie haben dem Bericht aber genauso wie die anderen CDU-Abgeordneten nicht zugestimmt. Können Sie mir bitte Ihr Abstimmungsverhalten kurz erläutern?

Am Rande noch zwei Fragen:
- Gibt es in dem Rat auch einen Fraktionszwang?
- Können Sie mir - prinzipiell - erklären, warum nur 5 der deutschen Abgeordneten abgestimmt haben?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus.

Viele Grüße
Thorsten Keller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Keller,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Bevor Sie glauben beurteilen zu können, wie meine Einstellung zur Trennung und Kirche und Staat ist, möchte ich einige Dinge klar stellen.

Ich bin KEIN Kreationist. Ich bin, wenn Sie so wollen, Anhänger der klassischen Evolutionstheorie. Dies vorneweg.

Um mein Abstimmungsverhalten zu verstehen - ja, ich habe den Bericht abgelehnt, darf ich Sie bitten, sich diesen Bericht einmal genau anzusehen. Man kann den Kreationismus sicherlich für falsch (was ich tue) oder sogar für gefährlich halten. Aber der Berichtsentwurf, der damals der Versammlung zur Abstimmung vorlag, stuft den Kreationismus als eine der größten Gefahren für die Menschenrechte in Europa ein.

Und genau das ist das Problem: In Zeiten, in denen Demokratien auf dem Rückzug sind, in denen auch in einigen Mitgliedsstaaten des Europarates die Rechtssysteme nur mangelhaft funktionieren, in denen Meinungs-, Presse- und Religionsfreiheit bedroht sind und in denen bei aller Notwendigkeit des Kampfs gegen den Terrorismus die grundlegenden Menschenrechte geschützt werden müssen, erklärt dieser Bericht den Kreationismus für eine der großen Gefahren der Menschheit!

Das war der Grund meiner Ablehnung: nicht, dass ich Kreationist wäre oder meine Meinung zur Trennung von Kirche und Staat anders wäre als die, die ein Politiker eines säkularen Staates haben sollte. Vielmehr rührt meine ablehnende Haltung daher, dass die Verfasser des Berichts nicht im Entferntesten bereit waren, Änderungsanträge zu akzeptieren, die zwar die Gefahren des Kreationismus benannt hätten, aber dennoch der Wertigkeit des Themas eher gerecht geworden wären. Wir tun dem Menschenrechtsbegriff und den Menschenrechten keinen Gefallen, wenn wir ihn überdehnen oder falsch benutzen!

Meine feste Überzeugung ist es, dass die Parlamentarische Versammlung des Europarats dem Ziel des Antrags, das ich teile, keinen Gefallen getan hat.

Im Europarat gibt es keinen Fraktionszwang. Dass nicht alle Kolleginnen und Kollegen an der Abstimmung teilgenommen haben, lag daran, dass die Abstimmung in eine Sitzungswoche des Bundestages in Berlin fiel. Daher waren bereits einige Abgeordnete schon abgereist. Ich selbst bin nach der Abstimmung auch abgereist, um meinen Verpflichtungen im Bundestag nachzukommen.

Ich hoffe, Ihnen meine Position hinreichend dargelegt zu haben. Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Holger Haibach