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Holger Haibach
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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Holger Haibach von Rüdiger G. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Sehr geehrter Herr Haibach

gerne würde ich einmal Ihre Meinung zu meinen Ideen zu strukturellen Änderungen in der Gemeindefinanzierung, als Teil der im Bundestag schon seit Jahren anstehenden „Großen Steuerreform“ hören.

Ich könnte mir folgendes Lösungspaket vorstellen.

1. Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen (ist bereits in der Umsetzung).

2. Einführung einer Kommunalsteuer für Gemeinde und Landkreis , mit eigenem Hebesatzrecht für alle natürlichen und juristischen Personen, nach Schweizer Vorbild.

3. Reduzierung der Landes- bzw. Bundeszuschüsse zu kommunalen Investitionen auf einen einheitlichen prozentualen Betrag < 50 %.

4. Direkte plebiszitäre Mitbestimmung der Bürger bei kommunalen Investitionsentscheidungen.

Von einer solchen Lösung würde ich mir ein wachsendes eigenverantwortliches Denken in der Bevölkerung zum Sinn und Unsinn von kommunalen Investitionen (Verschuldung) versprechen. - Soll viel investiert werden muss auch die Kommunal- Steuer erhöht werden-

Beim „Wassergeld“ ist ein für den Bürger direkt erkennbarer Zusammenhang zwischen effizienten und uneffizienten Kommunen und der Gebührenhöhe bereits erkennbar.

Diese heilsame Transparenz sollte auf die gesamten kommunalen Finanzen ausgedehnt werden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gruhle,

haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen über kandidatenwatch.de. Grundsätzlich rennen Sie mit Ihren Vorschlägen bei mir offenen Türen ein, da ich aufgrund langjähriger Erfahrungen in Kommunalpolitik (Kreistag, Gemeindevertretung Weilrod) ähnliche Ansichten vertrete.

Zu Ihren Fragen:

1. Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen (ist bereits in der Umsetzung).

Antwort: Die Einführung der kaufmännischen Buchführung in den Kommunen ist sachlich völlig richtig und gerechtfertigt, daher unterstütze ich diese Forderung nachdrücklich, die ja bereits vielfach realisiert wird.

2. Einführung einer Kommunalsteuer für Gemeinde und Landkreis , mit eigenem Hebesatzrecht für alle natürlichen und juristischen Personen, nach Schweizer Vorbild.

Antwort: Auch dies ist eine Forderung, die von der CDU vertreten wird. Wir wollen die Abschaffung der bisherigen Gewerbesteuer zu Gunsten eines kommunalen Hebesatzes, der dem Kommunen mehr Freiraum als bisher lässt und den Wettbewerb fördert.

3. Reduzierung der Landes- bzw. Bundeszuschüsse zu kommunalen Investitionen auf einen einheitlichen prozentualen Betrag < 50 %.

Antwort: Eine Vereinheitlichung der Landes- und Bundeszuschüsse wäre in der Tat wünschenswert, um die Ungleichheiten auszumerzen. Faktisch ist es bereits so, dass die Zuschüsse bereits heute sehr häufig unter 50% liegen.

4. Direkte plebiszitäre Mitbestimmung der Bürger bei kommunalen Investitionsentscheidungen.

Von einer solchen Lösung würde ich mir ein wachsendes eigenverantwortliches Denken in der Bevölkerung zum Sinn und Unsinn von kommunalen Investitionen (Verschuldung) versprechen. - Soll viel investiert werden muss auch die Kommunal- Steuer erhöht werden-
Beim „Wassergeld“ ist ein für den Bürger direkt erkennbarer Zusammenhang zwischen effizienten und uneffizienten Kommunen und der Gebührenhöhe bereits erkennbar. Diese heilsame Transparenz sollte auf die gesamten kommunalen Finanzen ausgedehnt werden.

Antwort:
Ein Teil dieser Forderungen ist ja bereits heute schon realisiert in der Hessischen Verfassung. Die dort vorhandenen plebiszitären Elemente im kommunalen Bereich sichern den Bürgerinnen und Bürger Mitbestimmungsrechte auch im Bereich der Finanzen zu. So besteht etwa die Möglichkeit, sich mit einem Bürgerbegehren für oder gegen den Bau einer kommunalen Straße einzusetzen. Da es sich dabei um eine direkte Investition handelt, ist den Betroffenen schon ersichtlich, wofür das Geld verwendet werden soll.

Ich habe keine grundsätzlichen Einwände gegen eine stärkere Bürgerbeteiligung bei kommunalen Investitionsentscheidungen, möchte aber auch darauf hinweisen, dass eine dauernde Beteiligung bei allen Investitionen auch zu enormen bürokratischen Hemmnissen führt und damit Geld kostet. CDU und CSU bemühen sich seit Jahren um den aktiven Bürokratieabbau auf allen Ebenen. Dies würde natürlich ein wenig konterkariert werden, wenn nun zu jeder Finanzentscheidung ein Bürgerentscheid durchgeführt würde. Bei größeren Projekten macht dies durchaus Sinn, allerdings sollte die Handlungsfähigkeit der Kommunalverwaltung und des Gemeindeparlaments nicht völlig eingeschränkt werden. Es geht auch also darum, den „goldenen Mittelweg“ zu finden.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen meine Sichtweise erläutert zu haben und stehe für ein persönliches Gespräch gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach