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Antwort von Hermann Scheer
SPD
• 27.06.2007

(...) Ausgangspunkt für diese Regelungen waren bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Abmahnungen und der damit verbundenen Anwaltskosten. (...) Wenn das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet werden sollte, wird es in Zukunft in solchen Fällen eine Begrenzung des Anwaltshonorars auf 50 Euro geben. (...)

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