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Frage von Stefan S. •

Frage an Hermann Scheer von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Scheer,
die Blogszene ist derzeit besorgt über die Annahme des Gesetzes zur Beschränkung des Streitwerts bei Abmahnungen (vgl. http://oeffingerfreidenker.blogspot.com/2006/12/informiert-den-mdb.html#links und http://www.bundesregierung.de/nn_1524/Content/DE/Artikel/2006/11/2006-11-17-geistiges-eigentum-wird-gestaerkt.html). Es wäre interessant zu erfahren, wie Sie zu diesem Gesetz stehen und ob Sie seine Ahnnahme (hoffentlich) befürworten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Sasse

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sasse,

ich vermute, dass bei Ihrer Frage ein Irrtum vorliegt. Das Gesetz, auf welches Sie sich beziehen, dürfte das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums sein". Mit diesem Gesetz soll ein neuer § 97a in das Urheberrechtsgesetz eingefügt werden. Er sieht vor, dass die Anwaltskosten für *erstmalige* Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen von Urheberrechtsverletzungen auf 50 Euro beschränkt werden. Voraussetzung ist, dass es sich um eine unerhebliche Rechtsverletzung handelt und sie "außerhalb des geschäftlichen Verkehrs", also im privaten Bereich, stattgefunden hat.

Ausgangspunkt für diese Regelungen waren bedenkliche Entwicklungen im Bereich der Abmahnungen und der damit verbundenen Anwaltskosten. So wurde der Fall einer 16-jährigen Schülerin bekannt, die im Juli 2006 in einer Internet-Tauschbörse ein einzelnes Musikstück zum Download angeboten hatte. Dies ist eine Verletzung des Urheberrechtes (§ 106 Urheberrechtsgesetz), da so etwas zu Recht nicht erlaubt ist. Allerdings wurde die Schülerin von einer Anwaltskanzlei nicht nur abgemahnt, sondern es wurden ihr dafür auch noch Anwaltsgebühren in Höhe von 2.500 Euro in Rechnung gestellt. Das ist deutlich überzogen, vor allem, wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaft später das Ermittlungsverfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt hat.

Wenn das Gesetz in der jetzigen Form verabschiedet werden sollte, wird es in Zukunft in solchen Fällen eine Begrenzung des Anwaltshonorars auf 50 Euro geben. Allerdings ist das Gesetz noch im parlamentarischen Verfahren und noch nicht endgültig beschlossen. Ich selbst befürworte die oben beschriebene Regelung, die SPD-Bundestagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf der Bundesregierung positiv begleiten.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hermann Scheer